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10.05.2005 13:29

Mammographie-Screening: Änderungen der Bundesmantelverträge regeln den Einsatz digitaler Mammographie

Maria Mester Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kooperationsgemeinschaft Mammographie

    Köln, 10. Mai 2005 - Der Programmverantwortliche Arzt kann künftig wählen, ob er die Mammographie-Aufnahmen im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms mit analogem oder digitalem Bildempfänger erstellen möchte. Dies haben jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbart.

    Welche Anforderungen dabei an die Mammographie-Geräte gestellt werden, das regeln die Änderungen des Anhangs 6 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge.

    Die Änderungen wurden in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes vom 6. Mai 2005 veröffentlicht und treten rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft. Sie können auch auf der Homepage der Kooperationsgemeinschaft Mammographie eingesehen werden unter der Internet-Adresse http://www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de/mammographie_screening/richt....

    Jan Sebastian Graebe-Adelssen
    Geschäftsführer
    Kooperationsgemeinschaft Mammographie
    in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

    Ansprechpartner für die Presse:
    Maria Mester
    Tel.: 02234/9490-140
    E-Mail: mmester@koop-mammo.de


    Weitere Informationen:

    http://www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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