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12.05.2005 10:00

Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung zur öffentlichen Debatte über die Chimären-Problematik

Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut

    Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) hat sich auf ihrer Sitzung im Mai 2005 erneut aus naturwissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Perspektive mit der tierexperimentellen Testung von Zellen befasst, die aus humanen embryonalen Stammzellen abgeleitet wurden. Mit der Einsetzung der ZES im Juli 2002 wurde in Deutschland der Weg einer ethisch verantwortbaren Regulierung der Stammzellforschung beschritten. Die Veröffentlichung der Richtlinien der amerikanischen National Academy of Sciences (NAS) zur Stammzellforschung, die die Einrichtung ähnlicher Ethikgremien in den USA vorschlägt, sowie die Reaktion auf diese Richtlinien in Deutschland zeigen erneut, wie wichtig es ist, den ethischen Problemen dieser Forschung angemessen Rechnung zu tragen.

    Die NAS hat in ihren Richtlinien ausführlich Stellung zur Chimären-Problematik genommen. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungsmethoden, bei denen menschliche Zellen transplantiert werden, wurden verglichen und bewertet. Unter Berücksichtigung der Art und Menge dieser transplantierten Zellen sowie unter Beachtung der Organe und Entwicklungsstadien der Transplantatempfänger ergeben sich abgestufte ethische Einschätzungen. Die gleichen Überlegungen und Parameter spielen in der ZES bei der Bewertung von Anträgen, die deutsche Forscher gemäß dem Stammzellgesetz stellen, regelmäßig eine wichtige Rolle.

    Für die öffentliche Diskussion ist es vor allem bedeutsam, dass Sachverhalte richtig beschrieben werden und dass insbesondere der Chimärenbegriff des Embryonenschutzgesetzes korrekt verwendet wird. Dies ist leider nicht immer der Fall. In der öffentlichen Debatte wurde wiederholt auf ein Forschungsvorhaben Bezug genommen, das vom Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie in Göttingen durchgeführt wird. Für dieses Vorhaben ist nicht die Transplantation von humanen embryonalen Stammzellen, sondern von spezifisch differenzierten neuronalen Zellen genehmigt worden. Dies ist auch dem öffentlich zugänglichen Register zu entnehmen, das seit Oktober 2003 auf der Internet-Seite des Robert Koch-Institutes über Gegenstand und Ziele dieses genehmigten Vorhabens informiert
    (http://www.rki.de/cln_006/nn_225238/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/regis...).

    "Die ZES hat sich in konkreten Antragsverfahren mit Fragen der Chimärenbildung schon mehrfach intensiv befasst", sagte Professor Ludwig Siep, der Vorsitzende der ZES. "Zweifel, Skepsis und Misstrauen gegenüber Wissenschaftlern in der Forschung und in Ethikgremien, die aus öffentlichen Äußerungen anklingen, sind aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch angemessen."


    Herausgeber: Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
    Ansprechpartner: Prof. Dr. phil. Ludwig Siep, Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Henning M. Beier
    Kontakt über Geschäftstelle der ZES, Tel. 030 4547 3127


    Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ist eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Kommission aus Sachverständigen der Fachrichtungen Biologie, Medizin, Ethik und Theologie, die Anträge nach dem Stammzellgesetz bewertet und eine Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde, dem Robert Koch-Institut, abgibt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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