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14.05.1999 00:00

Hörgeräte-Versorgung: Je schwerer Patienten betroffen sind, desto mehr müssen sie zuzahlen

Dipl. Biol. Barbara Ritzert Pressearbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Sperrfrist: 14. Mai 1999, 11.00 Uhr

    (Aachen) Wenn schwerhörige Menschen ein Hörgerät benötigen, erstatten die Krankenkassen - unabhängig vom Grad der Beeinträchtigung - einen einheitlichen Festbetrag. Die Folge: besonders schwer betroffene Patienten, die Hochleistungsgeräte benötigen, müssen mehr zuzahlen als jene, die mit einfachen Geräten auskommen. Auf diese Ungerechtigkeit machen Experten bei der 70. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie in Aachen aufmerksam.

    Rund 14 bis 15 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerhörig. Doch nur drei Millionen tragen ein Hörgerät. "Weitere drei bis vier Millionen müßten unbedingt mit einem Hörgerät versorgt werden", stellt Professor Klaus Seifert, der 1. Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte fest.

    In den letzten Jahren hat es deutliche technische Fortschritte bei der Hörgeräte-Entwicklung gegeben. Inzwischen haben fast alle Hersteller volldigitale Geräte im Angebot, die deutlich mehr leisten und kleiner sind als ältere Modelle.

    Doch nicht jeder, der ein solches Gerät benötigt, kann es sich auch leisten. Denn nach wie vor erstatten die Krankenkassen pro Gerät nur einen Festbetrag von tausend Mark, wobei dieser Festbetrag von Bundesland zu Bundesland auch noch variiert. Der Preis für ein volldigitales Gerät liegt jedoch bei etwa DM 3.000,-. "Dies führt dazu", erklärt Seifert, "daß schwer betroffene Patienten deutlich mehr zuzahlen müssen als jene, die mit einem einfacheren Gerät auskommen." Wenn Patienten für beide Ohren eine Hörhilfe benötigen, sind dadurch bis zu DM 5.000,- Zuzahlung fällig. "Dabei entfallen", so Seifert, "nur 0,2 bis 0,3 Prozent aller Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Hörgeräte-Versorgung."

    Tinnitus: Warnung vor Geschäftemachern

    Bei lästigen Ohrgeräuschen (Tinnitus), unter denen Betroffene sehr leiden können, versuchen die HNO-Ärzte inzwischen die Behandlung in "vernünftige Bahnen zu lenken", wie Seifert sagt. Vor allem die sogenannte Retraining-Therapie zeigt Erfolge: Mit ihrer Hilfe lernen die Patienten, die lästigen Geräusche nicht mehr wahrzunehmen. Dadurch kann der Tinnitus zwar nicht beseitigt und geheilt werden, "doch das Verfahren hilft den Betroffenen, damit umzugehen", beschreibt Seifert das Ziel der Behandlung.
    Gleichzeitig warnt der Experte vor "Kurkliniken, die aufgrund von Patientenmangel nun den Tinnitus entdecken und ohne Ohrenarzt und die erforderliche Geräteausstattung Betroffene mit einem Sammelsurium der unterschiedlichsten Methoden behandeln, deren Wirksamkeit zumeist nicht bewiesen ist." Um die therapeutische Spreu von dem Weizen zu trennen, sind umfangreiche klinische Studien erforderlich, die in zahlreichen HNO-Kliniken inzwischen angelaufen sind.

    Rückfragen an:
    Prof. Dr. med. Klaus Seifert
    1. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte,
    Haart 21, 24539 Neumünster
    Tel.: 04321-97-250; Fax: 04321-97-2611

    Pressestelle:
    Barbara Ritzert; ProScientia GmbH,
    Andechser Weg 17, 82343 Pöcking
    Tel.: 08157/93 97-0; Fax: 08157/93 97-97
    e-mail: 100676.2433@compuserve.com


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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