Die häufig als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Arbeitsgelegenheiten sind nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchaus geeignet, Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Gleichzeitig warnt das IAB aber vor der Gefahr, dass bei einem zu breiten Einsatz reguläre Beschäftigung verdrängt wird. Diese Gefahr sei umso größer, je länger Arbeitslose bei den Maßnahmen eingesetzt werden und je niedriger die Stunden-Vergütungen sind. Andererseits dürften die Vergütungen auch nicht zu hoch ausfallen, da ansonsten bei Maßnahmeteilnehmern aus Mehrpersonenhaushalten Vergütung und Arbeitslosengeld II zusammengenommen höher liegen als die auf dem Arbeitsmarkt erzielbaren Löhne.
Berechnungen des IAB zeigen, dass Haushalte mit Arbeitslosengeld II plus Mehraufwandsentschädigung je nach Zahl der Haushaltsmitglieder ein verfügbares Einkommen von 850 Euro bis gut 2000 Euro erreichen können. Um dieses Nettoeinkommen auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erzielen, müssten sie Bruttostundenlöhne von 6 Euro bis 11 Euro erhalten. Damit bewegen sich die vergleichbaren Marktlöhne im Großen und Ganzen im Niedriglohnbereich. Nur bei Mehrpersonenhaushalten kann es dem IAB zufolge ein Lohnabstandsproblem geben, weil hier die vom IAB errechneten "effektiven Stundenlöhne" aus Arbeitslosengeld II und Mehraufwandsentschädigung schon an der Obergrenze dessen liegen, was momentan auf Einstiegspositionen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen verdient wird. Höhere Marktlöhne seien für die Zielgruppe der Arbeitsgelegenheiten selten erreichbar - schließlich sei dieses arbeitsmarktpolitische Instrument für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose bestimmt, so das IAB. Bei Maßnahmeteilnehmern aus Mehrpersonenhaushalten könnten daher "Einsperreffekte" auftreten, wenn die Höhe des Gesamteinkommens aus dem Arbeitslosengeld II und der Mehraufwandsentschädigung deutlich über den von den Arbeitssuchenden erzielbaren Marktlöhnen liegt. In diesen Fällen könnten sich Arbeitslose mit der Konstruktion Arbeitslosengeld II plus Arbeitsgelegenheit arrangieren und ihre Bemühungen reduzieren, eine reguläre Beschäftigung zu finden.
Niedrige Mehraufwandsentschädigungen können zwar Einsperreffekte verringern, erhöhen aber andererseits die Anreize, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch Arbeitsgelegenheiten zu ersetzen: Je niedriger die vom Träger der Maßnahme zu zahlende Vergütung sei, desto eher drohe die Gefahr, dass die Maßnahmeteilnehmer gegen die Intention des Gesetzgebers als günstige Arbeitskräfte für Tätigkeiten eingesetzt werden, die ohnehin durchzuführen gewesen wären. Auf diese Weise würde reguläre Beschäftigung verdrängt werden. Die Gefahr sei umso größer, je länger die Teilnehmer in einer Maßnahme verbleiben: Der Anteil der Einarbeitungszeit an der Maßnahmedauer nehme dann ab. Zudem würden dann auch vermehrt komplexe und qualifizierte Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten erledigt werden.
Die IAB-Studie ist unter http://doku.iab.de/kurzber/2005/kb0805.pdf im Internet veröffentlicht.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
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Deutsch
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