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23.05.2005 11:52

WR: Klare Zuständigkeiten, verkürzte Wege und mehr Transparenz bei Berufungen !

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren

    Bis zum Jahr 2014 wird über die Hälfte der Hochschullehrer aus ihrem Amt ausscheiden. "Der bevorstehende Generationenwechsel bietet eine Chance, im internationalen Wettbewerb die besten Wissenschaftler zu gewinnen und das Hochschulprofil zu stärken", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Karl Max Einhäupl. "Der Wissenschaftsrat hat dies zum Anlass genommen, die bestehenden Berufungsverfahren umfassend zu analysieren und Empfehlungen zu ihrer Reform auszuarbeiten. Deren Umsetzung soll es den deutschen Hochschulen auch ermöglichen, künftig aktiv und gezielt international umworbene Wissenschaftler zu rekrutieren."

    Ordentliches Berufungsverfahren

    Die derzeitigen Verfahrensdefizite bei Qualitätssicherung, Transparenz und Dauer hält der Wissenschaftsrat für nicht länger hinnehmbar. Um die Verfahrensdauer von derzeit durchschnittlich 1,2 Jahren (Fachhochschulen) oder 1,8 Jahren (Universitäten) zu verkürzen und gleichzeitig die Hochschulautonomie zu stärken, sollte das Berufungsrecht von den Landesministerien auf die Hochschulen übertragen werden. Empfohlen wird weiter, die Zuständigkeit für die straffe und sachgerechte Durchführung des Verfahrens bei der Hochschulleitung anzusiedeln. Zu ihrer personellen Unterstützung sollte die Hochschulleitung auf Berufungsbeauftragte ihrer Wahl zurückgreifen können. Die Berufungsbeauftragten sollten in den Berufungskommissionen insbesondere dafür sorgen, dass die Gesamtbelange der Hochschule bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Für die Zusammensetzung der Berufungskommission sollte die Fakultät zuständig sein, wobei der Kommissionsvorsitzende insbesondere die Verantwortung dafür tragen sollte, dass das Votum externer Experten stärker berücksichtigt und die Betreuung der Kandidaten sorgfältiger als bisher durchgeführt wird. Um Verfahrensverzögerungen aufgrund von Scheinbewerbungen zu verringern, stellt der Wissenschaftsrat auch ein neues Modell der Bleibeverhandlung vor. Danach kann nur die Hochschule des berufenen Professors innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob sie Bleibeverhandlungen einleitet. Die Rufannahme muss künftig nach sechs Wochen erfolgt sein.

    Außerordentliches Berufungsverfahren

    Die Rekrutierungspraxis muss den internationalen Standards entsprechen, anderenfalls haben die deutschen Hochschulen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil in Kauf zu nehmen. In Ausnahmefällen sollte das Berufungsverfahren daher für die direkte aktive Rekrutierung eines Hochschullehrers geöffnet werden: Besitzt eine Hochschule ein besonderes Gewinnungsinteresse an einem international renommierten und erfahrenen Hochschullehrer, soll die Hochschulleitung diesen mit Hilfe einer Findungskommission direkt anwerben und in einem außerordentlichen Berufungsverfahren rekrutieren können.

    Berufungsverfahren zum Juniorprofessor

    Bislang wurden Juniorprofessoren in einem speziellen Auswahlverfahren rekrutiert. Künftig sollte die Berufung zum Juniorprofessor im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens erfolgen.

    Berufungsverfahren des Juniorprofessors zum Professor an der eigenen Hochschule

    Über die Berufung eines Juniorprofessors an der eigenen Hochschule sollte ausschließlich im Rahmen eines streng wettbewerblichen und transparenten Verfahrens, das eine interne wie externe Leistungsevaluation umfasst, entschieden werden. Sofern die Landeshochschulgesetzgebung hierbei eine öffentliche Stellenausschreibung vorsieht, sollte das Verfahren analog zum ordentlichen Berufungsverfahren ausgestaltet werden. Um jegliche Form einer bloßen Überleitung zu vermeiden, sollten bei Rekrutierungsverfahren, in denen eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht vorgesehen ist, die Verfahrensstandards der amerikanischen Spitzenhochschulen zur Orientierung dienen, so dass eine Berufungsentscheidung ausschließlich im Rahmen eines speziellen Tenure-Verfahrens getroffen werden kann.

    Professor Karl Max Einhäupl ist überzeugt: "Ich habe keinen Zweifel, dass ein Aufgreifen dieser Empfehlungen durch die Hochschulen und die Länder generell dazu führen wird, die deutsche universitäre Wissenschaft international besser zu positionieren."

    Hinweis: Die "Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren" (Drs. 6709/05) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat) angefordert werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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