Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht tagt vom 26.-28. Mai an der Universität Jena
Jena (24.05.05) In der vergangenen Woche hat das Bundesjustizministerium die Eckpunkte für die geplante Reform des Unterhaltsrechts vorgestellt. Gewandelte Wertvorstellungen und gesellschaftliche Veränderungen wie hohe Scheidungsraten, mehr Zweitfamilien, andere Rollenverteilung und nicht zuletzt wirtschaftliche Engpässe der Unterhaltspflichtigen machen die Reform notwendig. Da sie noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll, sind die angestrebten Änderungen Diskussionsgegenstand auf der Jahrestagung der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht, die vom 26. bis 28. Mai an der Universität Jena stattfindet. 121 Rechtswissenschaftler weilen auf Einladung der Jenaer Ehe- und Familienrechtsexpertin Prof. Dr. Elisabeth Koch, die auch stellvertretende Vorsitzende der Wissenschaftlichen Vereinigung ist, an der Friedrich-Schiller-Universität.
"Gegen das Ziel des neuen Unterhaltsrechts, das Kindeswohl noch stärker als bisher in den Vordergrund zu stellen, wird prinzipiell kaum jemand etwas einwenden", äußert sich Tagungsorganisatorin Elisabeth Koch. "Die Idee aber, die Stärkung des Kindeswohls durch Stärkung der Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter gegenüber denen der Ehefrau zu erreichen, wird auf Bedenken stoßen", nennt sie einen kritischen Punkt. Dass das neue Recht den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung wieder betont, der die große Eherechtsreform 1977 getragen hat, wird hingegen begrüßt. "Die Möglichkeit einer zeitlichen Beschränkung des Geschiedenenunterhalts ist sicherlich ein gangbarer Weg", so die Rechtswissenschaftlerin der Uni Jena. In seinem Vortrag "Zur Reform des Unterhaltsrechts" wird Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab am 27. Mai, 15.00 Uhr in der Aula (Fürstengraben 1) die wesentlichen Änderungen vorstellen. Weitere Beiträge behandeln das Internationale Familienrecht und die Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Am Samstag (28.05.) geht es dann um den Themenkomplex Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht und die Vertretung durch nahe Angehörige. Das Tagungsprogramm kann im Internet abgerufen werden: http://www.recht.uni-jena.de/z04/index.html
Kontakt:
Prof. Dr. Elisabeth Koch
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Abteilung Zivilrecht
Tel.: 03641 / 942170
E-Mail: e.koch@recht.uni-jena.de
http://www.recht.uni-jena.de/z04/index.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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