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25.05.2005 12:10

Erste Ausschreibung der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung

Andrea Usadel Informationsmanagement
Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung, CEWS

    Die erste Ausschreibung richtet sich vor allem an hervorragende Doktorandinnen während ihrer Promotion in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften, die wegen der zusätzlichen Belastungen durch ein oder mehrere Kinder ihren Berufsweg als Wissenschaftlerin gefährdet sehen.

    Die im Herbst 2004 gegründete Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung und macht es sich zur Aufgabe, begabten Frauen mit Kindern den Berufsweg als Wissenschaftlerin zu erleichtern. Insbesondere sollen Doktorandinnen durch finanzielle Zuschüsse zur Kinderbetreuung und Hilfen im Haushalt gefördert werden. Damit gewinnen die jungen Mütter mehr Zeit und Flexibilität für ihre wissenschaftliche Arbeit. Die Stiftung soll dazu beitragen, dass sich in Zukunft mehr hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen an der Spitzenforschung in Deutschland beteiligen können. Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung ist eine selbständige und rechtsfähige Stiftung, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.

    Wer kann sich bewerben?
    Die erste Ausschreibung richtet sich vor allem an hervorragende Doktorandinnen während ihrer Promotion in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften, die wegen der zusätzlichen Belastungen durch ein oder mehrere Kinder ihren Berufsweg als Wissenschaftlerin gefährdet sehen. Der Lebensunterhalt während der Arbeit an der Promotion sollte dabei bereits durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sein.

    Wie wird gefördert?
    Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die eine Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung ermöglichen sollen, um mehr Zeit für die wissenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Diese Mittel können z.B. zur Einstellung von Haushaltshilfen, Anschaffung von Geräten wie Spül- oder Waschmaschine und zusätzlichen Kinderbetreuung verwendet werden (z.B. Babysitter in den Abendstunden oder während Reisen zu Tagungen). Es wird vorausgesetzt, dass eine ganztägige Betreuung des Kindes/der Kinder durch eine Tagesstätte oder Tagesmutter gewährleistet ist. Die Förderung beträgt (abhängig von der Situation) bis zu 400 Euro im Monat über einen Zeitraum von zunächst einem Jahr. Sie ist auf maximal drei Jahre verlängerbar.

    Wie bewirbt man sich?
    Schriftliche Bewerbungen bis zum 30. Juni 2005 bitte an:
    Geschäftsstelle der Christiane-Nüsslein-Volhard Stiftung
    z. Hd. Dr. Brigitte Mühlenbruch
    Poppelsdorfer Allee 15
    53115 Bonn

    Die Bewerbung sollte die folgenden Unterlagen enthalten:

    · Einen tabellarischen Lebenslauf.
    · Kopien relevanter Zeugnissen.
    · Einen kurzen Bericht über den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Arbeit (auch wenn diese erst begonnen werden soll), sowie Ausblick und Berufswunsch (auch wenn dieser noch nicht klar oder ausgereift ist). Dies sollte nicht viel mehr als eine Seite einnehmen.
    · Eine kurze Darstellung der persönlichen Situation und eine Beschreibung des geplanten Verwendungszwecks der finanziellen Unterstützung.
    · Je ein Empfehlungsschreiben des/der Betreuers/Betreuerin der Doktorarbeit und eines/einer weiteren unabhängigen Wissenschaftlers/Wissenschaftlerin.

    Den gesamten Ausschreibungstext finden Sie unter:

    http://www.cews.org/cews/files/271/de/1_Ausschreibung.pdf
    oder
    http://www.cnv-stiftung.de/content/vorhaben.html

    Ansprechpartnerin: Jutta Dalhoff, CEWS Tel. 0228 / 73 48 30, dalhoff@cews.uni-bonn.de


    Weitere Informationen:

    http://www.cnv-stiftung.de
    http://www.cews.org


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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