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21.05.1999 11:05

Rußland hat ein neues Schutzgesetz für den Baikalsee

Dr. Gerhard Trott Medien und News
Universität Bielefeld

    ußland hat ein neues Schutzgesetz für den Baikalsee

    Bielefelder Gastwissenschaftler waren an der Vorbereitung beteiligt

    Vor wenigen Tagen hat der russische Präsident Boris Jelzin ein Schutzgesetz für die Baikalregion unterzeichnet. Der Baikalsee, im fernen Osten Russlands gelegen, ist mit 700 km Länge und bis zu 100 km Breite der größte Binnensee der Welt. Sein noch kristallklares Wasser macht 20 % der Weltsüßwasservorräte aus. Die Baikalregion enthält eine überaus vielfältige, zum großen Teil nur dort aufzufindende Flora und Fauna. Da mit dem Ende der Sowjetunion in der Region die Armut eingekehrt ist, wird allenthalben versucht, die Wirtschaft wiederaufzubauen. Für den Baikal ist vorrangiges Ziel die touristische Erschließung und die Nutzung der Naturressourcen. Gesucht wird ein Konzept der Abstimmung von Naturschutz und Naturnutzung.

    Bei der UNESCO existiert eine Liste sogenannter Biosphärenreservate aus der ganzen Welt. In diese Liste ist auch die Baikalregion aufgenommen worden. Die UNESCO ist verständlicherweise daran interessiert, daß die entsprechenden Schutzbestimmungen auch in der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Landes verankert werden. Daher mußte in Rußland ein entsprechendes Gesetz entwickelt werden, in dem die Schutzbestimmungen festgeschrieben und Sanktionsverfahren festgelegt werden.

    Zwei Rechtswissenschaftler, die sich als Mitglieder der Forschungsgruppe "Rationales Umweltrecht - Rationale Umweltpolitik" seit einigen Monaten als Gäste am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld aufhalten, haben als Berater der UNESCO an der Vorbereitung des russischen Gesetzes wesentlich mitgewirkt. Es handelt sich um Prof. Dr. Gerd Winter von der Universität Bremen und um Dr. habil. Olga Doubovik vom Moskauer Institut für Staat und Recht.

    Die Entwicklung des Gesetzes war langwierig, weil es Konflikte zwischen dem russischen Parlament und seinem Präsidenten gab. Die Duma wollte den Aspekt des Naturschutzes stärker betont wissen, Jelzin mehr die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung. Da der russische Präsident bei Gesetzen ein Vetorecht hat, konnte er die Verabschiedung längere Zeit verhindern. Daß er das Gesetz jetzt unterzeichnet hat, ist auch ein Verdienst der Bielefelder Gastwissenschaftler.

    Prof. Winter hatte vorher bereits mehrere Jahre lang an einem Projekt der GTZ zur Raumordnungs- und Naturschutzplanung auf der Stufe der Bundesländer (sog. Oblaste) am Baikal mitgewirkt. In dem Projekt erarbeiteten Planer aus Irkutsk und Hannover Raumordnungspläne für zwei empfindliche Uferräume. Ein Team mit Juristen aus Irkutsk entwickelte Rechtsgrundlagen für die Planung. Diese Art Planung soll das allgemeinere föderale Baikalgesetz konkretisieren. Sie dient nicht nur dem Naturschutz, sondern weist der Wirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten zu und kann ihr Investitionssicherheit geben.

    Herr Professor Winter und Frau Dr. Doubovik sowie Herr Dipl.-Ing. Adrian Hoppenstedt (Planungsgruppe Ökologie und Umwelt, Hannover), der maßgeblich die Planungsarbeiten betreut hat, laden in dieser Sache ein zu einem

    Pressegespräch am Donnerstag, den 27. Mai 1999, um 11.00 Uhr
    im Raum 214 des Zentrums für interdisziplinäre Forschung.

    Dort gibt es mehr Informationen, auch Bildmaterial, zur Baikalregion, zum neuen Schutzgesetz und zu den politischen Problemen im Hintergrund.

    Nachfragen bitte an Prof. Dr. Gerd Winter, 0521/106-2760 oder 0421/703112,
    email: gerd.winter@uni-bielefeld.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Personalia, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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