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28.05.1999 10:25

"Höchste Maßstäbe auf dem Gebiet des Medizinrechts"

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim eröffnet / Ziel: Politikberatung zu Gesetzes- und Regelungsvorhaben / Rechtliche Fragestellungen nehmen in der Medizin beständig zu

    Mit einer Feierstunde im Rittersaal des Mannheimer Schlosses haben die Universitäten Heidelberg und Mannheim am 28. Mai ihr gemeinsames Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) eröffnet. Die Erwartungen, denen sich die Mitglieder des Instituts gegenüber sehen, wurden schon an der illustren Gästeschar deutlich. Der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. Dr. h.c. Karsten Vilmar, brachte sie in seinem Grußwort auf den Punkt: Die Politik sei mit den im Gesundheitswesen anstehenden Regelungen überfordert, "sie sollte sich dabei von Fachleuten sachkundig beraten lassen und sich nicht nahezu völlig faktenresistent verhalten."

    Die Erwartungen stimmen mit den selbstgesteckten Zielen des Instituts überein. "Aufgaben gibt es ohne Ende", versichert der Geschäftsführende Direktor, der Mannheimer Jurist Prof. Dr. Jochen Taupitz, zumal das Gesundheitswesen und damit auch die Rechtslage einem ständigen Wandel unterworfen sei. "Wir haben uns in der aktuellen Diskussion um die Deklaration von Helsinki bereits zu Wort gemeldet, und wir werden zukünftig in ganz erheblichem Maße Gutachten und Stellungnahmen zu Problemen des Medizin- und Gesundheitsrechts abgeben, insbesondere zu nationalen und internationalen Gesetzes- und Regelungsvorhaben." Damit sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, die das Institut aus seinen Forschungsvorhaben gewinnt, in die Praxis einfließen.

    In den letzten Jahren haben in Deutschland wie auch in anderen Ländern rechtliche Fragestellungen in der Medizin beträchtlich zugenommen. Die Bereiche Gentechnik und Molekularbiologie, Organtransplantationen, Sterbehilfe und Schutz der Patientenrechte sind hier nur einige praktische Beispiele, die auch in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Den sich daraus ergebenden Fragen und Problemen widmet sich das IMGB.

    Dabei beschäftigt sich der medizinrechtliche Teil des Instituts konkret mit allen Regeln, die sich mittelbar und unmittelbar auf die Ausübung der Arzt- und Heilberufe beziehen. Die Liste der Themen reicht vom ärztlichen Berufs- und Standesrecht über die arbeits-, gesellschafts-, steuer- und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Berufstätigkeit bis hin zu internationalen medizinrechtlichen Fragestellungen.

    Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsrecht, das sich mit den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems, der Gesundheitsvorsorge sowie der gesundheitsrechtlichen Gefahrenabwehr, wie etwa dem Seuchenrecht, beschäftigt. Die Bezeichnung "Gesundheitsrecht" steht ganz bewusst in Bezug zu der im anglo-amerikanischen Rechtskreis schon seit Jahren etablierten Forschungsrichtung "Public Health". Wie das Medizinrecht greift auch die Disziplin des Gesundheitsrechts aktuelle und umstrittene Fragen auf, die in den Mittelpunkt des gesellschaftspolitischen und juristischen Interesses gerückt sind.

    Die dritte Säule des Instituts, die Bioethik, ist in den letzten Jahren besonders durch die medizinische Forschung in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gelangt. Mit jeder neuen Erkenntnis in der biomedizinischen Forschung wird mehr und mehr deutlich, dass sich rechtliche Fragen des Medizin- und Gesundheitswesens nicht ohne Berücksichtigung der ethischen Dimension beantworten lassen. Das geklonte Schaf "Dolly", das "Erlanger Baby" oder die Diskussion um die Leihmutterschaft sind nur einige Beispiele. Das Ziel der Bioethik ist es, Antworten auf solche Fragen zu geben, die sich aus der Anwendung von Erkenntnissen der Biowissenschaften nicht nur auf den Menschen, sondern auch auf die Tier- und Pflanzenwelt und die Umwelt ergeben.

    Komplexe Problemstellungen lassen sich sinnvoll aber nur interdisziplinär lösen. Dieser Ansatz spiegelt sich im Aufbau des IMGB wieder. Die Basis des Instituts bilden die juristischen Fakultäten der beiden Universitäten, die eng mit anderen Bereichen zusammenarbeiten: mit der medizinischen Fakultät in Heidelberg etwa auf dem Gebiet der Rechtsmedizin und der Geschichte der Medizin und mit den Fakultäten für Volks- und Betriebswirtschaftslehre in Mannheim zu Fragen des Gesundheitswesens und Krankenhausmanagements. "Dies ermöglicht eine interdisziplinäre Forschung in einer Breite, wie sie von einer einzigen Universität mit nur einer juristischen Fakultät nicht gewährleistet werden kann", betont Jochen Taupitz.

    Den wegweisenden und modellhaften Schritt in die Zukunft, den die beiden Universitäten mit der Gründung des in dieser Art in Deutschland einmaligen Instituts beschreiten, hob auch der Staatssekretär im baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Michael Sieber, hervor. "Mit dieser Verbindung werden bundesweit höchste Maßstäbe auf dem Gebiet des Medizinrechts gesetzt."

    Universität Heidelberg, Pressestelle, Grabengasse 1, 69117 Heidelberg,
    Tel.: 06221/54-2310, Fax: 06221/54-2317
    E-mail: michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
    World Wide Web: http://www.uni-heidelberg.de/uni/pressehome/index.html

    Universität Mannheim, Pressestelle, Schloß, 68131 Mannheim
    Tel.: 0621/292-5109, Fax: 0621/292-5768
    E-mail: presse@rektorat.uni-mannheim.de
    World Wide Web: http://www.uni-mannheim.de/users/presse/presse.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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