Am 10.06.2005 hat das Robert Koch-Institut die zehnte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an Prof. Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie, Universitätsklinikum Bonn, und erweitert seine erste Genehmigung vom 20.12.2002.
In dem nun ergänzend genehmigten Projekt sollen die Vermehrung humaner ES-Zellen standardisiert und verschiedene neue Methoden erarbeitet werden, mit denen bestimmte Typen von Nervenzellen und Nervenvorläuferzellen in besonders hoher Reinheit gewonnen werden können. Eine hohe Reinheit der differenzierten Zellen ist eine der Voraussetzungen für eine mögliche spätere Anwendung in der Zellersatztherapie, beispielsweise zur Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen.
Weitere Informationen sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar unter
www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/register__node.html
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.
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Herausgeber:
Robert Koch-Institut
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www.rki.de
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(Pressesprecherin)
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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