Der neue Studiengang "Behörden-, Gerichts- und Krankenhausdolmetschen" an der FH Magdeburg wird mit dem Bachelor abschließen.
Deutsche Behörden, Krankenhäuser oder Gerichte sind für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, oft problematisch. Eingesetzte "Dolmetscher" sind zwar guten Willens, ihnen fehlen aber oft die angemessenen Voraussetzungen für ein qualifiziertes Dolmetschen. Fatale Fehler können so nicht ausgeschlossen werden. Im Krankenhaus aber auch vor Gericht kann daraus eine lebensentscheidende Frage werden.
Obwohl das Grundgesetz vorschreibt, daß "keiner wegen seiner Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden" (GG Art. 3 (3) darf, gibt es bislang in Deutschland (wie auch in vielen anderen Ländern) keine Hochschulausbildung für das Dolmetschen in Gerichten und Krankenhäusern. In diese Lücke stößt nun die Fachhochschule Magdeburg mit dem neuen Studiengang "Behörden-, Gerichts- und Krankenhausdolmetschen". Ab dem Wintersemester 1999 bietet der Fachbereich Fachkommunikation in enger Kooperation mit zahlreichen Hochschulen in Europa und Übersee diesen internationalen Bachelor-Studiengang an. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat ihn mittlerweile sogar in sein Förderprogramm "Auslandsorientierte Studiengänge" aufgenommen.
Dolmetschen ist das mündliche Übermitteln von Kommunikation zwischen Angehörigen verschiedener Kulturen. Es wird durch eine Ausbildung im Übersetzen von Urkunden und durch die Vermittlung der entsprechenden juristischen bzw. medizinischen und psychologischen Kenntnisse ergänzt. Der Einsatz elektronischer Medien gehört ebenso selbstverständlich zum Ausbildungsprogramm wie Rhetorik und Interkulturelle Kommunikation. Innerhalb des dreieinhalbjährigen Studiums sind zwei Auslandssemester vorgeschrieben. Als Arbeitssprachen können Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch gewählt werden, bei Nachweis muttersprachlicher Kenntnisse u. a. auch Arabisch, Türkisch und Vietnamesisch.
Das Studium steht sowohl deutschen als auch ausländischen Studierenden offen. Ein Anteil ausländischer Studierender von 50% wird angestrebt. Ein Großteil der Lehrveranstaltungen wird in den angebotenen Fremdsprachen laufen. Ausländische Studierende erhalten intensiven Deutschunterricht.
Zugangsvoraussetzung für deutsche Studierende ist die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife und eine Eignungs-feststellung. Ausländische Studierende benötigen eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung sowie einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Auskünfte zum Studium erteilt die Dekanin des Fachbereiches Fachkommunikation
Prof. Dr. Margarete Sohst
Tel. 0391-67 16 249.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Sprache / Literatur
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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