Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 14. Juni in Berlin ein staatliches Umdenken bei der Ermittlung der Ausbildungskapazitäten für Bachelor- und Master-studiengänge gefordert. Die flächendeckende Einführung der neuen Studienstruktur setze voraus, dass die bisherigen Parameter zur Ermittlung des Lehraufwandes grundlegend verändert würden. Nur so könne die mit der Studienreform angestrebte und geforderte Qualitätsverbesserung auch tatsächlich realisiert werden.
Die Hochschulen sehen sich zwei bei nicht ausreichender Ausstattung miteinander im Konflikt stehenden Zielsetzungen gegenüber: Das Studienangebot soll für die erwartete - und politisch gewünschte - große Zahl von Studienanfängern ausgelegt sein. Gleichzeitig soll die Qualität von Lehre und Studium gesteigert werden. "Das ist kostenneutral nicht erreichbar", erläuterte dazu HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens am Tag nach der Plenarversammlung in Berlin. "Wenn es zutreffen sollte, dass in Deutschland die Akademikerquote im Vergleich zum Ausland eher zu klein ist, darf die Umstrukturierung einerseits nicht zu einer Reduzierung der Studienanfängerzahlen führen. Gleichzeitig müssen wir andererseits die Betreuung verbessern, um die Abbrecherquote verringern und international konkurrenzfähige Hochschulabsolventen ausbilden zu können."
Das HRK-Plenum forderte deshalb die Länder auf, die Finanzmittel für die neuen Studiengänge zu erhöhen und dabei die Mittelvergabe auf eine neue Grundlage zu stellen. Es müsse ein Rahmen sichergestellt werden, der die notwendige Qualität der Lehre ermögliche und differenzierte Regelungen für die einzelnen Hochschulen, z.B. über das Instrument von Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen, zulasse.
Hochschulen und Fächer sind nun von der HRK aufgefordert, die neuen Studienprogramme und deren Zielsetzungen zu dokumentieren, um den Mehrbedarf an Kapazitäten klar nachzuweisen. "Das Urteil des OVG Berlin vom 7. Juli 2004 hat gezeigt, dass es gute Aussichten für eine rechtliche Anerkennung unserer Forderung nach Anerkennung von Kriterien der Ausbildungsqualität gibt", erklärte HRK-Präsident Gaehtgens.
Für die Zeit bis zum Erreichen dieses Ziels empfahl das Plenum eine neue Systematik von Lehrveranstaltungsformen, die die Parameter der Kapazitätsverordnung von 1975 ersetzen soll. Auf dieser Grundlage wollen die Hochschulen die notwenige fachliche Betreuung der Studierenden sicherstellen, solange die Länder trotz der jüngst von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Liberalisierung der Kapazitätsberechnung an dem überkommenen Curricular-normwertsystem festhalten. Der Vorschlag beruht auf einer Befragung der HRK-Mitgliedshoch-schulen zu ersten Erfahrungen bei der Entwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen.
http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_2628.php?datum=204.+HRK-Plenum+am+14.+Juni+... - Beschluss
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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