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15.06.2005 15:18

HRK-Plenum: Die Zukunft der Hochschulmedizin liegt in der Universität

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich am 14. Juni 2005 in Berlin mit der Stellung der Medizin in den Universitäten befasst und dazu den Leitgedanken der "eingebundenen Souveränität" formuliert. Hintergrund ist die in den letzten Jahren gewachsene Tendenz, die Universitätsklinika rechtlich zu verselbständigen oder sogar zu privatisieren.

    Forschung und Lehre seien weiterhin der zentrale Auftrag der Universitätsklinika.
    Der Krankenversorgungsauftrag der Universitätsklinika dürfe nicht die unbestrittene Verflechtung ihres wissenschaftlichen Auftrages mit den anderen Fakultäten der Universität verdecken oder überlagern, so das Plenum. Es bestehe ein starkes und wechselseitiges Interesse an eng vernetzten wissenschaftlichen Arbeitsbeziehungen. Rechtliche Selbständigkeit gegenüber der Universität dürfe nicht zu einer inhaltlichen Entflechtung führen. Erforderlich sei vielmehr ein Gleichgewicht zwischen Integration und Eigenständigkeit, das den wechselseitigen Interessenausgleich bei gleichzeitiger Interessenanerkennung verwirkliche.

    Das künftige Zusammenwirken sollte nach Auffassung der HRK und insbesondere der Medizin führenden Universitäten an folgenden acht Leitlinien ausgerichtet sein:

    1. An Medizin führenden Universitäten muss die Medizin als ein für die wissenschaftliche Produktivität der gesamten Universität wichtiger Teilbereich nicht separiert, sondern akademisch und organisatorisch eng in den Fächerverbund integriert geführt werden. Ihre Stellung innerhalb der Universität sollte im Interesse der Entwicklungsfähigkeit sowohl der Gesamtinstitution wie ihrer Teilbereiche einem Konzept der "Eingebundenen Souveränität" folgen. Dies erfordert ein Gleichgewicht zwischen Integration und Eigenständigkeit, das sowohl gegenseitige Interessensanerkennung als auch wechselseitigen Interessensausgleich verwirklicht.

    2. Eine Entwicklungsplanung der Universität und der in sie eingebundenen Medizin muss im Interesse der Profilbildung der Universität als Ganzes eng miteinander koordiniert und ineinander verflochten werden. Dies ermöglicht insbesondere durch gemeinsame Berufungsstrategien in verbundenen fachlichen Schwerpunkten insbesondere in den Lebens-, aber auch anderen Wissenschaften Wettbewerbschancen, die bei unverbundener Entwicklungsplanung weder für die Medizin noch für die anderen universitären Bereiche allein zu erreichen wären. Die Einbindung dient damit der Steigerung des wissenschaftlichen Potenzials der Gesamtuniversität sowie - bei gemeinsamer Ressourcennutzung und Vermeidung von Mehrfachvorhaltungen - auch der gebotenen Wirtschaftlichkeit.

    3. Die Universität insgesamt muss eine stärkere Professionalisierung ihrer Leitungs- und Entscheidungsstrukturen erreichen, da in allen Wissenschaftsbereichen nicht zuletzt durch die zunehmende Verknappung von Ressourcen Kriterien der Effektivität und Effizienz eine wachsende Rolle spielen. Hier kann die Medizin die im Dienstleistungsbereich der Krankenversorgung gewonnenen Managementerfahrungen und -kompetenzen einbringen und damit notwendige Entwicklungen im Wissenschaftsmanagement der gesamten Universität beschleunigen.

    4. Die abschließende Verantwortung für die Profilbildung der Universität als Gesamtinstitution, d.h. einschließlich ihrer Medizinbereiche, muss bei den zentralen Leitungsgremien und
    -organen der Universität liegen. Dies setzt eine angemessene Vertretung der Medizin, mindestens aber eine maßgebliche Beteiligung an der Meinungs- und Entscheidungsfindung in diesen Leitungsgremien der Universität voraus.

    5. Für die Gestaltung von medizinischer Forschung und Lehre muss die inhaltliche und finanzielle Verantwortung im Rahmen der Entwicklungsplanung der Universität in ähnlichem Umfang bei der Medizinischen Fakultät liegen wie bei anderen Fakultäten. Daher muss die Entscheidungskompetenz über die Verwendung der für die Medizin zur Verfügung gestellten Mittel des Landeszuschusses für Forschung und Lehre der Medizinischen Fakultät, d.h. dem Dekanat bzw. dem Fakultätsvorstand, zugeordnet werden. Dies setzt die klare Abgrenzung der Kosten von Krankenversorgung einerseits sowie Forschung und Lehre andererseits durch eine transparente Trennungsrechnung voraus.

    6. Insoweit die Universität organisationsrechtlich weiterhin als Trägerin des Klinikums fungiert, sollten Wirtschafts- und Haushaltsverantwortung für den gesamten Bereich der Medizin im Sinne einer pragmatischen Aufgabenteilung im Wege der Delegation durch die Hochschul-leitung von der Medizin selbst eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Das Verhältnis von Universitäts- und Klinikumsverwaltung muss nach dem Prinzip der eingebundenen Souveränität definiert und so weit wie möglich entflochten werden. Die für Aufgaben in medizinischer Forschung und Lehre erforderlichen Leistungen des Universitätsklinikums sollten durch Leistungs- und Zielvereinbarungen mit Universität und Fakultät festgelegt werden.

    7. Unabhängig von dem Ausmaß der organisationsrechtlichen Eigenständigkeit des Universitätsklinikums gegenüber der Universität müssen Entwicklungs- und Wirtschaftsplanung sowie Rechenschaftslegung für den Gesamtbereich der Medizin einschließlich ihrer klinischen Bereiche in die entsprechenden universitären Abläufe eingebunden sein. Dies bedeutet z.B. auch, dass die Hochschulleitung im Aufsichtsrat eines Universitätsklinikums - wo vorhanden - mit maßgeblicher Rolle einbezogen sein muss.

    8. In allen akademischen Bereichen von Lehre, Forschung und Nachwuchsausbildung ist die Nutzung von Synergien und Kooperationspotenzialen zwischen Medizin und anderen Disziplinen der Universität Voraussetzung für die Optimierung der wissenschaftlichen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_2630.php?datum=204.+HRK-Plenum+am+14.+Juni+... - Beschluss


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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