Auf seiner 204. Sitzung am 14. Juni 2005 in Berlin hat das Plenum der Hochschulrektoren-konferenz (HRK) einem Deutsch-Taiwanischen Abkommen zur Hochschulzusammenarbeit zugestimmt. Das Abkommen wurde am 17. März 2005 in Taipeh zwischen den Rektorenkonferenzen Deutschlands und Taiwans unterzeichnet. Der Unterzeichnung gingen Konsultationen einer deutsch-taiwanischen Expertengruppe voraus.
Das Abkommen formuliert Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen deutschen und taiwanischen Hochschulen, insbesondere für die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen zur Förderung des Austausches von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Bei den Verhandlungen spielte die Anerkennung der in Deutschland neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge eine zentrale Rolle, da diese Programme auch für taiwanische Studierende, die sich für ein Studium in Deutschland interessieren, zunehmend an Attraktivität gewinnen. Das Abkommen enthält zudem besondere Regelungen für die Bereiche Rechtswissenschaften, Medizin sowie Kunst- und Musikwissenschaften.
Deutschland kann in den vergangenen Jahren einen Zuwachs von Studierenden aus Taiwan von etwa zehn Prozent verzeichnen. Insbesondere die Rechtswissenschaften, die Medizin, die Geisteswissenschaften und auch die Musik und die Musikwissenschaften gehören zu den bevorzugten Fächern.
Im Vergleich zur regen deutsch-taiwanischen Wirtschaftskooperation ist der Austausch im Hochschulbereich noch relativ gering. Die über das Rahmenabkommen erreichte Transparenz legt hier die Grundlagen für die Intensivierung des Austausches zwischen den deutschen und taiwanischen Hochschulen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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