Verbraucherschutzministerium und Fachagentur fördern Nachwuchsgruppen zur stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen
Um im Bereich der anwendungsorientierten Forschung bei nachwachsenden Rohstoffen zu noch mehr Marktnähe zu gelangen, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe beschlossen, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren. Der Schwerpunkt dieser Nachwuchsgruppen liegt bei der Erforschung der stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen, wobei insbesondere Werkstoffe, Öle und Fette, Cellulose und andere natürliche Polysacharide sowie biotechnologische Verfahren im Mittelpunkt stehen. Ziele der Förderung sind die strukturelle Verankerung der Erforschung nachwachsender Rohstoffe an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die konsequente Fortführung bereits begonnener Projekte.
Kernstück in der praktischen Umsetzung dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen sein, die mit höchstens vier Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen und einem technischem Mitarbeiter in ein entsprechendes wissenschaftliches Umfeld eingebettet werden. Hierdurch soll qualifizierten jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen einer Arbeitsgruppe eigenständig zu forschen. Der Leiter der Nachwuchsgruppe muss ein qualifizierter Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion sein. Der Förderzeitraum ist längstens für 5 Jahre vorgesehen.
Beim Forschungsschwerpunkt Werkstoffe sind Vorhaben zu Naturfaserverstärkten Werkstoffen, Polymeren und Holz als Werkstoff förderfähig. Im Bereich der stofflichen Nutzung von Fetten und Ölen liegt der Schwerpunkt vorrangig darin, Voraussetzungen zu schaffen, um neue Einsatzgebiete zu erschließen. Innovative Forschungsansätze sind auch beim Themenfeld von Cellulose und anderen natürlichen Polysachariden sowie bei den biotechnologischen Verfahren zur Konversion nachwachsender Rohstoffe erwünscht.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nicht zugelassen. Die Forschungsarbeiten müssen den Zielsetzungen und den Grundsätzen des Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" entsprechen .
Die geplanten Arbeiten sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen und dürfen noch nicht begonnen worden sein. Die Projektskizze ist bis zum 30.09.2005 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), Hofplatz 1 in 18276 Gülzow, einzureichen. Der Bekanntmachungstext für die Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen an Forschungseinrichtungen steht auch zur Verfügung unter www.fnr.de/foerderschwerpunkte .
Dieter Maibach
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Tel.: 03843/69 30-0
Telefax: 03843/69 30-102
e-Mail: info@fnr.de
Internet: http://www.fnr.de
V.i.S.d.P.: Dr.-Ing. Andreas Schütte
Nr. 420 vom 17. Juni 2005
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Maschinenbau, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie, Werkstoffwissenschaften
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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