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08.06.1999 10:36

Alle Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sind dem "Qualitätspakt" beigetreten

Petra Schmidt-Bentum Referat für Kommunikation und Marketing, Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Köln

    Alle zwölf Fachhochschulen des Landes NRW haben am 4. Juni 1999 im Beisein von Ministerpräsident Wolfgang Clement, Bildungsministerin Gabriele Behler und Finanzminister Heinz Schleußer in der Düsseldorfer Staatskanzlei den "Qualitätspakt" mit dem Ministerium für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung unterschrieben. Mit der Konstruktion dieser Vereinbarung sei prinzipiell eine akzeptable Verbindung von Sparnotwendigkeit und Entlastung für die Hochschulen des Landes NRW geschaffen, betonte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen, Prof. Dr. Joachim Metzner. "Wir werden deshalb", so Metzner in seiner Stellungnahme weiter, "auch im eigenen Interesse um eine konsequente Fortsetzung des heute einzuschlagenden Weges und um eine möglichst produktive Ausgestaltung der mit dem 'Qualitätspakt' verbundenen Möglichkeiten bemüht sein."

    Vor allem zwei Fragen, so der LRK-Vorsitzende der Fachhochschulen, seien entscheidend dafür, ob der "Qualititätspakt" für die Fachhochschulen ein Erfolg werde:

    1.Wird es mit Hilfe der neuen Verfahren und Instrumente gelingen, die verabredete und immer wieder eingeforderte Weiterentwicklung der Fachhochschulen voranzubringen?

    2.Werden hiermit die spezifischen Leistungspotentiale der Fachhochschulen für den wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Entwicklungs- und Umgestaltungsprozess des Landes NRW besser nutzbar gemacht?

    ERWEITERUNG DES FÄCHERSPEKTRUMS UND LEHRANGEBOTS
    Metzner wies darauf hin, dass die Fachhochschulen auch 30 Jahre nach ihrer Entstehung weder fertig im Sinne einer abgeschlossenen Entwicklungsplanung seien noch konsolidiert hinsichtlich einer aufgabengerechten Ausgestaltung. "Die Erweiterung und Differenzierung des nach wie vor zu schmalen Fächerspektrums und Lehrangebots sind schon lange verabredet, um der qualitativen Nachfrage des Beschäftigungssystems und der Studienbewerberinnen und Studienbewerber gerechter zu werden." Als sehr offen bezeichnete er auch die Frage, wie der nachdrücklich vom Wissenschaftsrat geforderte quantitative Ausbau der Fachhochschulen unter den Bedingungen des "Qualitätspaktes" zu realisieren sei. Umso wichtiger sei es, die Ausgestaltung des bestehenden Angebotes, unterstützt von den Empfehlungen des Expertenrates, zügig voranzutreiben.

    KLUGE ENTSCHEIDUNGEN ZUM FORSCHUNGSPROFIL
    "Die Fachhochschulen", so Metzner weiter, "verstehen ihre Hochschulaufgabe, Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu erbringen, als Verpflichtung zu konkreter unternehmens- und institutionenbezogener Entwicklungs-, Transfer-, Service- und Beratungsarbeit". Wenn es gelänge, diesen Ansatz durch kluge Entscheidungen zum Forschungsprofil der Fachhochschulen mit Hilfe des erweiterten finanziellen Spielraums zu stärken, dann wäre das den Fachhochschulen in Aussicht gestellte Geld im Sinne des Landes gut angelegt.

    "LEISTUNG ZUG UM ZUG"
    Der LRK-Vorsitzende der Fachhochschulen erinnerte daran, das ein Pakt laut römischen Recht definiert sei als "Leistung Zug um Zug", und unterstrich, dass noch einige Spielregeln zu verabreden seien. Es gehe darum, den "Qualitätspakt" mit sach- und aufgabengerechten Konkretisierungen zu füllen, um ihn optimal nutzen zu können. Eine sinnvolle Realisierung, sagte Metzner, setze aber auch voraus, dass die Hochschulen bei ihrer Arbeit über die hierfür erforderlichen gesetzlichen Möglichkeiten verfügen: "Sie waren uns mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein neues Landeshochschulgesetz in Aussicht gestellt worden. Wenn dieses Novellierungsvorhaben scheiterte, wäre das unserem gemeinsamen Bemühen nicht förderlich."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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