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20.06.2005 12:52

Droht dem medizinischen Fortschritt in Deutschland das Aus?

Nina Baering, Wolfgang Müller M.A. AWMF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Werden medizintechnische Innovationen in Deutschland bald zur Seltenheit?

    Dies steht zu befürchten, sollte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung den Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses umsetzen, auch für Krankenhäuser den sogenannten "Erlaubnisvorbehalt" einzuführen. Neue Verfahren und Geräte würden dann auch in Kliniken und Krankenhäusern dem Freigabeprozess durch den Bundesausschuss unterworfen. Eine Anwendung innovativer Methoden im Krankenhaus wäre dann nur noch möglich, wenn - wie im niedergelassenen Bereich der Fall - in teilweise Jahre dauernden Studien die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des neuen Verfahrens endgültig nachgewiesen sind. Einer schnellen Verbreitung neuer, wirksamerer und schonenderer Verfahren wäre damit hier zu Lande ein Riegel vorgeschoben.

    Gesetzlich Versicherte müssten bis zur Anerkennung durch den Bundesausschuss die entsprechenden Leistungen aus eigener Tasche bezahlen oder - im wahrscheinlicheren Fall - darauf verzichten. Im Interesse des medizinischen Fortschrittes sollte daher an der bisherigen Regelung festgehalten werden.

    Noch marschieren zahlreiche Kliniken und Universitäten in Deutschland engagiert an der Spitze des medizinischen Fortschritts. Kommt ein neues System auf den Markt, kann es in den Kliniken - nach einer i.d.R. wenige Monate dauernden klinischen Erprobung nach dem Medizinproduktegesetz - umfassend für die Diagnose und Therapie von Krankheiten eingesetzt werden. So kommt der medizinische Fortschritt innerhalb kurzer Zeit kranken Menschen in Deutschland zu Gute, wenn sie sich in modernen Kliniken behandeln lassen. Nicht selten arbeiten Kliniken und Universitäten auch an der Entwicklung neuer Systeme mit, um sie frühzeitig genau dem täglichen klinischen Bedarf anzupassen - und so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten. Diese intensive Zusammenarbeit zwischen Forschung, Medizinern und Industrie erweist sich als höchst fruchtbar für alle Beteiligten: Heute gilt bei bildgebenden Verfahren wie Computer- oder Kernspintomographen made in Germany eine durchschnittliche Innovationsrate von drei Jahren. Damit zählt Deutschland neben den USA oder Japan zu den medizinisch innovativsten und höchst entwickelten Ländern der Welt.

    Ohne die Garantie, die gemeinsam entwickelten Verfahren schon nach kurzer Zeit im klinischen Routinebetrieb einzusetzen, so dass sie sich auch wirtschaftlich lohnen, wird den Universitäten und Kliniken jedoch ein Hauptinteresse an der Mitentwicklung neuer Systeme entzogen - schließlich ist der Einsatz von medizinischer Spitzentechnologie allein für Privatpatienten und Selbstzahler nur bei entsprechend ausgerichteten Praxis- und Geschäftsmodellen rentabel. Die Folge dürfte in vielen Fällen ein Ausstieg aus dem Forschungs- und Entwicklungsverbund sein, die Industrie wäre zunehmend auf Partner im Ausland angewiesen. Die Innovationskraft im Inland würde deutlich gebremst, deutsche Patienten - ob gesetzlich oder privat versichert - müssten länger auf moderne Verfahren warten.

    Im niedergelassenen Bereich, also bei Haus- und Fachärzten, ist das Problem bekannt: Hier ist seit jeher für eine Abrechnungsfähigkeit von Geräten und Verfahren durch die GKV eine Freigabe durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nötig, einem Gremium bestehend aus Ärzten und Krankenkassen. Dieser entscheidet nach §12 SGB V, ob Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind - und damit erstattungsfähig. Leistungen, die nach Ermessen des Bundesausschusses nicht wirkungsvoll oder unwirtschaftlich sind, werden nicht vergütet.

    Bis eine Entscheidung für oder gegen die Erstattungsfähigkeit gefallen ist, vergehen jedoch mitunter mehrere Jahre, in denen Studien und Expertengutachten erstellt werden. In dieser Zeit sind neue Verfahren noch nicht erstattungsfähig, gesetzlich versicherte Patienten müssen also darauf verzichten - oder selbst zahlen. Beispiel Positronen-Emissions-Tomographie (PET): Das nuklearmedizinische Verfahren gilt als die derzeit fortschrittlichste Technologie für die sichere und frühzeitige Erkennung von Tumoren, Metastasen oder Herzerkrankungen. Von 1998 bis 2002 war die Erstattungsfähigkeit dieses Verfahrens in der Diskussion, ehe der Bundesausschuss 2002 die Aufnahme in den Leistungskatalog verweigert hat. Begründung: Die PET befinde sich noch im Stadium der Forschung und eine Verbesserung der Behandlung sei nach wie vor nicht erwiesen. Dabei gab es bereits damals klinische Studien wonach die PET, je nach Erkrankung, in zwanzig bis fünfunddreißig Prozent der Fälle eine genauere Diagnose und damit Therapieplanung erlaubt als die Computertomographie. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht, das Ausmaß des Tumors zu bestimmen oder wiederkehrende Tumore aufzuspüren. Außerdem zeigten Studien, dass die PET bei jedem dritten bis sechsten Patienten einen Therapiewechsel wegen falscher oder unvollständiger Diagnose nahe legt.

    Dennoch: Bis heute wird die PET im ambulanten Bereich nicht vergütet. Gleiches gilt für die fortentwickelte Variante der PET/CT, die durch eine Kombination der Verfahren PET und Computertomographie (CT) die Lokalisation von Tumoren im Körper millimetergenau möglich macht - Voraussetzung für eine effektive Therapie. Wer sich eine privat finanzierte Untersuchung nicht leisten kann oder will, muss auf andere Verfahren ausweichen, die weniger genaue Ergebnisse liefern - zumindest im niedergelassenen Bereich. Und dies betrifft nicht nur die PET und PET/CT, sondern auch alle anderen neuen Methoden der modernen Medizin.

    (Universitäts-)Kliniken dagegen können nach wie vor Diagnostik und Behandlung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft anbieten. Die Frage ist nur: Wie lange noch?

    Im Rahmen des ersten "Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin", der vom 23.-24. Juni 2005 in Berlin stattfindet, wird am ersten Kongresstag die Frage der äußeren Rahmenbedingungen diskutiert und das Thema "Finanzierung von Innovationen" kritisch beleuchtet. Excellente Redner und Funktionsträger der Verbände werden dazu Stellung nehmen und sich zu aktuellen Fragestellungen äußern.

    Der Kongress steht unter der Leitung von:
    Prof. Dr. med. A. Encke, Präsident AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)
    Prof. Dr. Dr. h.c. J. R. Siewert, stellv. Vorstandsvorsitzender VUD (Verband der Universitätsklinika Deutschland)
    Dipl.-Kfm., Dipl.-Pol. R. Strehl, Vorstandsvorsitzender VUD (Verband der Universitätsklinika Deutschland)
    Prof. Dr. med. G. von Jagow, Präsident MFT (Medizinischer Fakultätentag)

    Presseinformationen:
    Nina Baering, RF Rochus Fisches GmbH, Lichtentaler Straße 13, 76530 Baden-Baden, Tel.: 07221 / 9966 040, Mobil : 0160/ 979 626 89


    Weitere Informationen:

    http://awmf.org/pdf/presse-anmeldung.pdf - Anmeldeformular für Journalistinnen und Journalisten (PDF-Datei)
    http://www.rochusfisches.de/_bidh/ - Kongress-Homepage


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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