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22.06.2005 16:34

Saarbrücker Rechtsinformatik entwickelt neuartige Jura-Software gemeinsam mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Claudia Ehrlich Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Neues Informationssystem soll Arbeit der internationalen Juristen unterstützen. Prototyp des Daten-Managementprogramms könnte Modell stehen auch für Anwendungen in der deutschen Justiz.

    Mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag wurde 2002 ein völkerrechtliches Instrument geschaffen, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das (bislang noch nicht definierte) Verbrechen der Aggression international zu ahnden und so gleichzeitig solchen Straftaten vorzubeugen. Die 18 Richter nahmen im März 2003 ihre Arbeit auf.
    Was das interne Informationssystem des jungen Gerichtshofs angeht, arbeiten die internationalen Juristen jetzt mit der Saarbrücker Rechtsinformatik zusammen: Das Wissenschaftler-Team um Professor Maximilian Herberger, der an der Saar-Universität das Institut für Rechtsinformatik leitet, entwickelt derzeit gemeinsam mit den internationalen Juristen des "Office of the Prosecutor", dem Büro des Anklägers des IStGH, eine innovative Datenbanksoftware, die in Zukunft den Richtern und Anklagevertretern die tägliche Arbeit erheblich erleichtern und gleichzeitig die Verfahrensdauer verkürzen soll. Ralph Hecksteden und Marc Luuk, wissenschaftliche Mitarbeiter des Saarbrücker Instituts, schaffen dabei gemeinsam mit dem "Office of the Prosecutor" eine Plattform für das von einem norwegischen Juristen am IStGH entwickelte juristisch-informationstechnologische Werkzeug "Case Matrix". "Case Matrix" unterstützt sämtliche Arbeitsschritte der Prüfung, ob ein Angeklagter einen Straftatbestand erfüllt. So können alle Tatbestandsmerkmale IT-unterstützt auf ihr Vorliegen hin überprüft werden; die Beweismittel, seien es nun Filme, Bilder, Tonaufnahmen bis hin zu Protokollen, sind in einer multimedialen Datenbank hinterlegt, die übersichtlich den jeweiligen Beweis der zu beweisenden Tatsache zuordnet. Auch komplizierte Fälle mit einer Vielzahl von Beweismitteln werden so für alle Beteiligten transparent. Ein Online-Kommentar ermöglicht zusätzlich, die Voraussetzungen von Tatbestandsmerkmalen oder die Anforderungen an die Beweisqualität samt den einschlägigen Präzedenzfällen nachzuschlagen.
    Besonderer Vorteil auch: Die Prozessbeteiligten arbeiten auf einer einheitlichen Plattform mit einem stets homogenen Datenbestand. Die einzelnen Stellen und Ermittler geben je nach Zuständigkeit die von ihnen zu erhebenden Informationen in das System ein, und so entsteht ein konsolidierter Datenpool, der den Stand des Verfahrens übersichtlich nachvollziehbar macht und so auch in umfangreichen Fällen den Durchblick erleichtert.
    Die verwendete Informationstechnologie gewährleistet, dass das Daten-Managementsystem hochstabil läuft. Auch die wichtige Langzeitarchivierung ist gesichert.

    Der erste Prototyp des "Case Matrix", den die Juristen der Anklagebehörde des IStGHs entwickelt hatten, wurde bereits ins Arabische und Indonesische übersetzt und anderen Gerichten zur Verfügung gestellt. Das Institut für Rechtsinformatik erarbeitet nun gemeinsam mit den Juristen des IStGH eine technisch erweiterte Version II von "Case Matrix". Bis Ende des Jahres soll diese zu einer Version III weiterentwickelt werden, welche der IStGH schrittweise außerhalb des Gerichtshofs zur Verfügung stellen wird.

    Bewährt sich die Saarbrücker Jura-Software am Internationalen Strafgerichtshof, könnte die juristische IT-Unterstützung Modellfunktion auch für die Arbeit an deutschen Gerichten haben.

    Das Saarbrücker Institut für Rechtsinformatik (IFRI, http://rechtsinformatik.de) arbeitet in zahlreichen Projekten an der Schnittstelle von Informatik, Rechtswissenschaft und Informationswissenschaft. So betreut und pflegt das IFRI u.a. seit 1999 den Internetauftritt des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und arbeitet mit 16 Partnern aus sechs Ländern (zum Konsortium zählen u.a. das deutsche Bundesverfassungsgericht, das österreichische Bundeskanzleramt, SAP, das Institut für Wirtschaftsinformatik am DFKI sowie das Max-Planck-Institut für Informatik) im Rahmen des europäischen Großprojekts eJustice an einer europaweiten digitalen Infrastruktur für alle Bereiche der Justiz. Auch das Juristische Internet-Projekt Saarbrücken (http://www.jura.uni-sb.de), das inzwischen zum deutschlandweit führenden juristischen Fach-Portal avanciert ist, ist ein Produkt der Saarbrücker Rechtsinformatiker.

    Sie haben Fragen?
    Dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit Professor Maximilian Herberger:
    Tel.: 0681/ 302 3105
    E-Mail: rechtsinformatik@jura.uni-sb.de


    Weitere Informationen:

    http://rechtsinformatik.de - Institut für Rechtsinformatik


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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