Jena. (11.06.99) Zurückhaltung im Umgang mit dem Kooperationsprinzips im Umweltrecht haben heute die Staatsrechtslehrer Otto Depenheuer (Köln), Udo di Fabio (München) und Hans-Werner Rengeling (Osnabrück) gefordert. Am Rande eines Experten-Symposiums, das das Hellmuth-Loening-Zentrum an der Universität Jena ausrichtete, sagte Veranstalter Prof. Dr. Peter M. Huber, die Kooperation zwischen Staat und gesellschaftlichen Gruppen oder Wirtschaftsverbänden könnte dazu beitragen, die oft "unüberschaubare Regelungswut der Behörden" einzudämmen und Vertrauensschutz zu gewähren. Als Beispiele nannte Huber das Duale System in der Abfallwirtschaft, den Ausstieg aus der Atomenergie und die CO2-Verminderung in der Autoindustrie.
Sinn machten Vereinbarungen zwischen Staat und Unternehmerverbänden nur, wenn sie auf gleichberechtigt partnerschaftlicher Ebene getroffen würden, so Huber. "Wenn der Staat mit einer gesetzlichen Verordnung droht oder eine Lenkungssteuer einführt, ist das Kooperationsangebot meist nur noch Makulatur." Tatsächlich seien die umweltrechtlichen Auflagen für Industrieunternehmen inzwischen selbst für Experten kaum noch überschaubar. "Die innerbetrieblichen Belastungen und Kosten, die daraus resultieren, hat in summa noch niemand aufgerechnet", sagte Huber. Das Kooperationsprinzip nicht nur als politisches, sondern als rechtliches Prinzip begriffen, könne hier erstmals Dämme gegen die Kumulierung von Belastungen errichten.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Peter M. Huber
Tel. 03641/942200, Fax: 942202
e-mail: pmhuber@lawnet1.recht.uni-jena.de
Friedrich-Schiller-Universität
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Wolfgang Hirsch
Fürstengraben 1
07743 Jena
Tel.: 03641/931031
Fax: 03641/931032
e-mail: h7wohi@sokrates.verwaltung.uni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Gesellschaft, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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