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04.07.2005 14:28

Stellungnahme der Theologischen Fakultäten Baden-Württembergs zur Prüfung durch den Landesrechnungshof

Michael Seifert Hochschulkommunikation
Eberhard Karls Universität Tübingen

    1. Grundlagen
    Im Dezember 2003 überprüfte der Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg (LRH) die Evangelisch- und die Katholisch-Theologischen Fakultäten des Landes Baden-Württemberg.
    In der Prüfungsmitteilung vom Januar 2005 (PM) und im Prüfbericht vom 4. Juli 2005 werden die Ergebnisse der Untersuchung aus der Sicht des LRH zusammengefasst und bewertet. Der LRH trägt vor, dass angesichts der derzeitigen Studierendenzahlen die Theologischen Fakultäten des Landes Baden-Württemberg im Blick auf die Lehre nur unzureichend ausgelastet seien (Heidelberg ev. 37,6%, Tübingen ev. 41,3%, Freiburg kath. 43,4%, Tübingen kath. 33,5 %; Zielgröße 75 %).
    Daher schlägt der LRH eine Reduzierung der Professorenstellen auf 10 (Tübingen ev. und kath.) bzw. 11 (Freiburg kath.) oder 12 (Heidelberg ev.) mit einer entsprechenden Reduzierung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Angestellte im nichtwissenschaftlichen Dienst vor. Insgesamt sollen im Wissenschaftlichen Dienst 41,5, im Verwaltungsbereich 7 Stellen gestrichen werden. Jährliche Einsparungen von 4,4 Mio € werden auf diesem Wege erwartet. Dazu nehmen die Fakultäten wie folgt Stellung:
    1. Rechnungsgrundlagen, Datenbasis, Ergebnis
    1.1 Gegenstand und Grenzen der Prüfung werden vom LRH nicht klar benannt und entsprechen nicht den Anforderungen einer sachgerechten Lehrevaluation.
    Der LRH hat ausschließlich die Auslastung der Fakultäten in der Lehre überprüft. Es handelt sich um eine rein quantitative Analyse der Studierendenzahlen; die Qualität der Lehre, die in den letzten Jahren regelmäßig sehr positiv evaluiert wurde, berücksichtigt der LRH nicht, ebensowenig die hohe Zufriedenheit und Motivation der Studierenden.
    1.2 Die Rechnungen des LRH beruhen auf veralteten Daten und sind im Ergebnis bereits überholt.
    Sämtliche Theologische Fakultäten in Baden-Württemberg verzeichnen seit dem Studienjahr 2003/04, das der LRH zugrunde legt, steigende Studierendenzahlen. Die Auslastungen sind dadurch auf bis zu 73% (Rechenmodell der Universitäten) gestiegen. Der Rechnungshof unterstellt, Theologie befinde sich angesichts eines allgemeinen gesellschaftlichen Säkularisierungstrends in einem Sog der Marginalisierung. Das Gegenteil ist der Fall.
    1.3 Der LRH legt seiner Prüfungsmitteilung die Kapazitätsverordnung (KapVO) zugrunde. Der Umgang mit der KapVO ist jedoch sachlich unbegründet und widerspricht dem Sinn dieser Verwaltungsordnung.
    Der LRH erhebt die KapVO (und nicht etwa ein Gesetz) unreflektiert zum Maßstab seiner Empfehlungen an die Politik. Die problematischen Voraussetzungen der KapVO werden dabei weder berücksichtigt noch der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
    Denn der Umfang des Lehrangebots ergibt sich nicht allein aus den Studierendenzahlen, sondern aus den Kirchenstaatsverträgen für ein wissenschaftliches Theologiestudium. Dessen Vielfalt der Disziplinen macht den besonderen Wert der Theologie im Rahmen der geisteswissenschaftlichen Fächer aus, der weit über den kirchlichen und schulischen Rahmen hinaus unmittelbar berufsqualifizierend ist.
    Den Theologischen Fakultäten in Baden-Württemberg ist es gelungen, Spezialisierungen in Lehre und Forschung auszubilden, die teils an den deutschsprachigen Universitäten, teils international einmalig sind.
    Der Rückgang der tatsächlich eingeschriebenen Studierenden ist zu einem großen Teil auf einen Rückgang von Langzeitstudierenden zurückzuführen; die meisten Studierenden schließen in der Regelstudienzeit ab. Wir bilden mit einer extrem niedrigen Abrecherquote aus, was nur durch einen hohen Lehr-, Organisations- und Beratungsaufwand realisiert werden kann. Der LRH berücksichtigt solche Ausbildungsinitiativen überhaupt nicht.
    Der LRH hat den Sinn der KapVO missachtet: 100% Auslastung nach der KapVO bezeichnen für alle Fächer die Obergrenze einer Überlast, die gerade noch ohne Erhöhung der Personal- und Sachausstattung erträglich ist, die Festsetzung des LRH von 75% KapVO bezeichnet also noch immer eine klare Überauslastung. Der LRH versteht die Entwicklung der Studienanfängerzahlen als Weg von einer Normalauslastung zur Unterauslastung; in Wahrheit vollzog sich seit 1990 der Weg von der Überlast zum Normalniveau. Das entspricht der derzeitigen Hochschulpolitik, von der Massenuniversität zurückzukehren zu einer individuellen Förderung von Studierenden auf exzellentem Niveau.
    1.4 Der LRH klammert die Promotionsstudiengänge aus. Das widerspricht der Ausbildungswirklichkeit und dem seit dem 01.01.2005 geltenden LHG. Die im Bologna-Prozess angezielte Modularisierung der Studiengänge wird die Betreuungsintensität im Hinblick auf die Studierenden weiter erhöhen.
    Der internationale Ruf der Theologischen Fakultäten macht sie überdurchschnittlich attraktiv für Promovenden/innen und Habilitand/innen weltweit. Der LRH rechnet den erheblichen Lehraufwand für Promotionsstudiengänge nicht an.
    Dies widerspricht dem neuen UG vom 01.01.2005, welches Graduiertenschulen und spezielle Promotionsstudiengänge im Rahmen des gestuften europäischen Studiensystems gemäß dem Bologna-Prozess ebenso vorsieht wie die berufliche Weiterbildung.
    Der LRH überprüft eine Lehrauslastung, die mit der Einführung der konsekutiven Studiengänge (Bachelor/Master) bzw. mit der Modularisierung bestehender Studiengänge spätestens zum WS 2009/10 überholt ist. Die neuen Studiengänge oder die Modularisierung werden die Betreuungsintensität erhöhen.
    2. Die Theologischen Fakultäten in Baden-Württemberg als Forschungsfakultäten - Die Prüfungsmitteilung des LRH als Verstoß gegen Grundsätze der Wissenschaftspolitik.
    2.1 Die Theologischen Fakultäten in Baden-Württemberg verstehen sich seit ihrer Gründung (vom späten Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jh.s) auch und vor allem als Forschungsfakultäten und sind als solche international anerkannt. Das MWK selbst setzt für sie deutlich mehr als nur Mindeststandards voraus.
    Der LRH geht daran vorbei, dass alle Theologischen Fakultäten Baden-Württembergs zu den weltweit angesehensten überhaupt gehören: durch herausragende Forschung und internationale Kooperationen. Diese Spitzenstellung zeigen auch die zahlreichen Doktoranden/innen und Habilitanden/innen (20-37% der Studierenden in grundständigen Studiengängen!). Das Wissenschaftsministerium (MWK) bestätigt gegen den LRH deren "international höchste Anerkennung", die "von jeher maßgeblich das Profil unserer international hoch anerkannten Baden-Württembergischen Traditionsuniversitäten mitgeprägt" habe. Die Forschung in allen Theologischen Fakultäten Baden-Württembergs stehe für "hohe internationale Vernetzung, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung und gesellschaftliche Relevanz" sowie "übergreifende Bildungsangebote von höchstem gesellschaftlichem Interesse."1 Im Blick auf die Spitzenstellung der Baden-Württembergischen Universitäten lehnt daher das MWK Strukturentscheidungen ab, die sich lediglich an Mindestvorgaben orientieren. Auf solche stützt sich fälschlich der LRH: Das zwischen dem Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Kultusministerkonferenz (KNK) besprochene Pro-Memoria-Papier vom Mai 1995 sollte lediglich den Fakultätsstatus theologischer Ausbildungsstätten in den Neuen Bundesländern klären und erreichte nie den Status einer formellen Vereinbarung.
    2.2 Dauernde Reduzierungen verunmöglichen die Pflege einer Fachkultur und gefährden den strukturell nur langfristig möglichen Aufbau und Erhalt von Wissenschaftsstandorten des Landes Baden-Württemberg.
    Die zur Einsparung vorgeschlagenen Summen stehen in keinem Verhältnis zu dem durch ihre Investition erzielten wissenschaftlichen und kulturellen Nutzen. Ihre Umwidmung ermöglichte in den teuren Natur- und Ingenieurwissenschaften keine nennenswerten Investitionen. Nur zwei Beispiele: Der massive Abbau der Evangelischen Theologie in Tübingen und Heidelberg würde 2,39 Mill. € im Jahr sparen, allein die Baulast der Universität Tübingen jedoch beträgt 458 Mill. Euro. Die Personalausgaben der Universität Tübingen (ohne medizinische Fakultät und Universitätsklinikum!) betrugen im Haushaltsjahr 2003/04 190,6 Mill. Euro. Die vom LRH für die Katholisch-Theologische Fakultät errechnete Einsparung von 0,94 Mill. Euro macht gerade einmal 0,4% aus! Der LRH nimmt also leichtfertig und ineffektiv eine Marginalisierung international anerkannter - sehr preiswerter - Spitzenforschung in Kauf.
    Zu solchen Weltspitzenleistungen zählt auch das Engagement der Theologischen Fakultäten im Programm "Elite-Universitäten", u. a. dem Projekt "Perfektionierung und Perfektibilität des Menschen angesichts technologischer Entwicklungen" und "Monotheismus und Gewalt im Judentum, Christentum und Islam". Die Theologischen Fakultäten engagieren sich beim gesellschaftlichen und kulturellen Aufbau in China, Lateinamerika, Afrika, Indien usw.
    Bei der Einwerbung von Drittmitteln, der Einrichtung und Betreuung von Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereichen und in führenden Funktionen der DFG sind Theologen aus Baden-Württemberg weit überdurchschnittlich vertreten.
    2.3 Die Art und Weise, in der der LRH das Verhältnis von Lehre und Forschung definiert, ist hochschulpolitisch abzulehnen und zudem in sich widersprüchlich.
    Einerseits geht der LRH davon aus, dass für die Begründung von einschneidenden Strukturentscheidungen eine Evaluierung der quantitativen Lehrauslastung hinreiche. "Die Forschungskapazität ist nicht Gegenstand der Kapazitätsberechnung."2 Andererseits aber grenzt der Rechnungshof das Verhältnis von Forschung und Lehre so ein, wie es üblicherweise für Fachhochschulen, nicht aber für Universitäten zugrunde gelegt wird. Er geht davon aus, "dass sich die Belastung jeder Fakultät mit Lehraufgaben einerseits und Forschungsaufgaben andererseits die Waage hält" und Forschung nur in dem Umfang zu betreiben ist, der die unmittelbare "wissenschaftliche Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrern" gewährleiste. "Eine weiterreichende Verpflichtung des Staates, konfessionell gebundene theologische Forschung zu gewährleisten, besteht nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen nicht."3 Eine solche Auffassung ist unhaltbar; der Rektor der Univ. Freiburg bezeichnet sie als "politisch verfehlt" und "schlechthin gesetzwidrig"4; sie verletzt die kulturpolitische Verantwortung von Staat und Gesellschaft.
    3. Gesellschaftliche und kulturelle Relevanz der Theologie
    Die Theologien haben die Aufgabe, das Erbe des Christentums und seiner Werte kritisch zu erforschen und zu vermitteln. Nur eine pluralismusfähige Theologie kann auf die kirchlichen und außerkirchlichen Herausforderungen angemessen antworten, Fehlentwicklungen wie Fundamentalismen entgegen arbeiten und dadurch auch für den politischen und rechtlichen Umgang mit Religion unverzichtbare Dienste leisten. Zu behaupten, die Theologien seien für die Zukunft der Gesellschaft irrelevant geworden, wäre angesichts der kulturellen Gesamtlage der westlichen Gesellschaft ein offenkundiges Fehlurteil.
    Die Theologien stehen keineswegs für einen engen Binnendiskurs. Das zusammenwachsende Europa, die Globalisierung und die ethischen, interreligiösen und interkulturellen Herausforderungen dieser Prozesse stehen im Mittelpunkt: Menschenbild und Menschenwürde, religiöse und soziale Identität, Gerechtigkeit, Frieden, nachhaltige Ressourcensicherung usw. Damit liefert die Theologie auf Dauer einen unverzichtbaren Beitrag für die humane Gestaltung einer aufgeklärten Öffentlichkeit. Dementsprechend würdigt das MWK die gesellschaftliche Verantwortung der Theologien in der "Politikberatung in ethischen, religiösen und interreligiösen Fragen sowie im Bereich Kultur und Ethik einschließlich der entsprechenden Medienpräsenz" und in "Erziehung und Bildung in der christlich-abendländischen Gesellschaft unter Einbeziehung des interreligiösen Dialogs und der ethischen Grundwerte der demokratischen Gesellschaft."5 Dem entsprechend ist die Annahme des LRH unhaltbar, dass die Theologischen Fakultäten allein Geistliche und Religionslehrer ausbilden bzw. der Staat nur zu einer solchen Ausbildungsleistung verpflichtet sei.
    Für die Zivilisation einer säkularen und pluralistischen Gesellschaft sind die Theologien unverzichtbar. Im Konzert der Geisteswissenschaften verhindern sie, dass religiöse Zentren aus der westlich-aufgeklärten Wertewelt auswandern. Sie konfrontieren zudem produktiv diese Gesellschaft mit ihren inhumanen Zumutungen.
    4. Fazit
    Die Prüfungsmitteilung und der Denkschriftbeitrag des LRH zur (Lehr)-Auslastung der Theologischen Fakultäten in Baden-Württemberg
    * benennt Gegenstand und Grenzen der Prüfung nicht klar und entspricht nicht den Anforderungen einer sachgerechten Lehrevaluation (1.1)
    * beruht auf einer teilweise überholten Datenbasis (1.2),
    * wendet die KapVO sachlich unbegründet und gegen ihren Sinn an (1.3),
    * übergeht wesentliche Neuregelungen des LHG vom 01.01.2005 im Blick auf das Promotionsstudium und verlangt einschneidende Maßnahmen in einer Phase des strukturellen Umbaus der gesamten Hochschullandschaft (1.4),
    * lässt die enormen Forschungsleistungen der Theologischen Fakultäten und ihre internationale Spitzenstellung ebenso unberücksichtigt wie die Qualität der Lehre (2.1),
    * verunmöglicht die kontinuierliche Pflege einer Fachkultur und gefährdet den strukturell nur langfristig möglichen Aufbau und Erhalt der Leistungsfähigkeit von Wissenschaftsstandorten wie den internationalen Ruf der baden-württembergischen Universitäten insgesamt (2.2),
    * reduziert die Theologien auf reine Ausbildungsinstitutionen für die Kirchen und den schulischen Religionsunterricht (2.3) und
    * verkennt schließlich die gesellschaftliche, kulturelle, zivilisationsstabilisierende und wertorientierende Funktion der Theologien im Konzert der Geistes- und Lebenswissenschaften und für die Bewahrung der aufgeklärten Diskurskultur der westlichen Gesellschaften überhaupt (3.).
    Die Ergebnisse dieser Prüfungsmitteilung sind daher in jeder Hinsicht als ihrem Gegenstand nicht adäquat und der akademischen Lehre und Forschung wie der Gesellschaft insgesamt abträglich zurückzuweisen.

    4.7.2005

    Evangelisch-Theologische Fakultät Tübingen, Prof. Dr. Eilert Herms
    Katholisch-Theologische Fakultät Tübingen, Prof. Dr. Andreas Holzem
    Evangelisch-Theologische Fakultät Heidelberg, Prof. Dr. Helmut Schwier
    Katholisch-Theologische Fakultät Freiburg, Prof. Dr. Helmut Hoping

    1 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), Stellungnahme zu: Prüfungsmitteilung und Entwurf eines Denkschriftenbeitrages zur Auslastung der Theologischen Fakultäten in Baden Württemberg, 11. April 2005, 2.
    2 Rechnungshof (LRH) Baden-Württemberg, Prüfung der Auslastung der Theologischen Fakultäten an den Universitäten des Landes, Januar 2005, 8.
    3 Ebd.
    4 Schreiben des Rektors der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg an das Ministerium für Wissenschaft und Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 16.03.2005, Az. 0451/8.
    5 MWK, Stellungnahme (wie Anm. 1), 11. April 2005, 1f.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Philosophie / Ethik, Religion
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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