Ergebnisse des Ermittlungverfahrens werden bei laufendem Disziplinarverfahren berücksichtigt
Die Justus-Liebig-Universität Gießen begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gießen, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Köperverletzung mit Todesfolge gegen den Leiter der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin am Universitätsklinikum sowie insgesamt elf dort tätige oder ehemals tätige Ärzte einzustellen. Wie die Staatsanwaltschaft heute mitteilte, wurde das Verfahren "nach langwierigen und schwierigen Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt.
Sowohl die Universität Gießen als auch der Leiter der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin am Universitätsklinikum haben dazu beigetragen, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären: Nachdem die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe konkretisiert und der Universität mitgeteilt hatte, wurden ihr alle zur Verfügung stehenden Unterlagen über Studien, die in der Abteilung durchgeführt worden waren, bereit gestellt. Dies betraf die Unterlagen, zu deren Aufbewahrung die Universität rechtlich verpflichtet ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden Unterlagen im Regelfall vernichtet.
Außerdem hat die Universität Gießen zur Aufklärung der Angelegenheit durch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens maßgeblich beigetragen, indem eigene Ermittlungsergebnisse im Rahmen dieses Disziplinarverfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden. Eine Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität bewertete zusätzlich die derzeit laufenden Studien. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren jetzt abgeschlossen hat, können dessen Ergebnisse im Rahmen des Disziplinarverfahrens berücksichtigt und dieses Verfahren möglichst schnell abgeschlossen werden.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Personalia
Deutsch
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