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19.07.2005 09:32

DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2005 vor

Dr. Jutta Rateike Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Zahlreiche Änderungen und Neuaufnahmen - erstmals wissenschaftliche Kommentierungsfrist für alle neuen Vorschläge bis Ende des Jahres

    Nr. 46
    19. Juli 2005

    Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2005 vorgelegt und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahresstand 70 Änderungen und Neuaufnahmen.

    Die Änderungen gegenüber der Liste 2004 sind durch einen Stern (*) gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es eine Änderung im Verfahren. Die Kommission hat ihre Vorschläge verabschiedet, stellt sie jedoch bis 31. Dezember 2005 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und gegebenenfalls für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.

    Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr zwei Metalle, die als krebserzeugende Arbeitsstoffe im Tierversuch bewertet wurden, Antimon und seine anorganischen Verbindungen wie auch Vanadium und seine anorganischen Verbindungen. Auch Furan und Tetrafluorethen haben sich als krebserzeugend im Tierversuch erwiesen und wurden wie die oben genannten Metalle der Kanzerogenitäts-Kategorie 2 zugeordnet.

    Glycerintrinitrat wurde als krebsverdächtiger Arbeitsstoff der Kanzerogenitäts-Kategorie 3B zugeordnet, und bis zur Klärung des Wirkungsmechanismus entfällt der bisherige MAK-Wert von 0,05 ml/m³. Auch Aminofen, 1,2-Dichlor-4-nitrobenzol, Ethidiumbromid und 4-Chlorphenylisocyanat wurden dieser Verdachtskategorie zugeordnet. Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es insgesamt 21 Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen.

    Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Arbeitsstoffe der Kategorie 3 bezüglich einer Eingruppierung in die neuen Kategorien 4 und 5 wurden Glutardialdehyd und Wasserstoffperoxid in die Kategorie 4 umgestuft und ein MAK-Wert von 0,05 bzw. 0,5 ml/m³ festgelegt. Auch die Perfluoroctansäure und ihre anorganischen Salze wurden in diese Kategorie eingruppiert mit einem MAK-Wert von 0,005 mg/m³. Für die Kategorie 5, das heißt kanzerogen mit nicht nennenswert erhöhtem Risiko bei gegebenem MAK-Wert, konnten auch in diesem Jahr keine geeigneten Arbeitsstoffe gefunden werden.

    Vanadium und seine anorganischen Verbindungen werden aufgrund der mutagenen Wirkung auf die Keimzellen in die Keimzellmutagenitäts-Kategorie 2 eingestuft. Der Verdacht auf eine mutagene Wirkung auf die Keimzellen ist für Antimon, Benomyl und Carbendazim (Kategorie 3A) sowie für Ethidiumbromid und Propylenimin (Kategorie 3B) begründet.

    Der MAK-Wert für Perfluoroctansäure und ihre anorganischen Salze wurde auf 0,005 mg/m³ festgelegt. Für 16 Stoffe (Acrylsäure, 2-Butin-1,4-diol, N,N-Dimethylformamid, 2-Ethylhexanol, Fluoride, Fluorwasserstoff, D-Limonen, Methacrylsäure, Methylacetat, N-Methyl-2-pyrrolidon (Dampf), Phosphorpentoxid, Phosphorsäure, m-Phthalsäure, p-Phthalsäure, Tetrahydrothiophen und Wasserstoffperoxid) ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen, in fünf Fällen (Glutardialdehyd, Methylmethacrylat, Phosphoroxidchlorid, Phosphorpentachlorid und Phosphortrichlorid) konnte der Wert nach eingehender Prüfung der neueren Literatur bestätigt werden. Für 13 Stoffe (Benzylalkohol, 3,4-Dichloranilin, Diiodmethylsulfonyltoluol, Dischwefeldecafluorid (Schwefelpentafluorid), Gold, Fluor, Hydroxyessigsäurebutylester, 3-Hydroxy-2-naphthalincarbonsäure, Iod und die D,L-Limonen-Isomeren-Mischung, 4-Isopropylphenylisocyanat, p-Chlor-m-kresol und o-Phthalsäure) konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden.

    Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für drei Stoffe (Antimon und seine anorganischen Verbindungen, Glycerintrinitrat und Vanadiumpentoxid) wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirkung sowie für Dischwefeldecafluorid, Fluor und Iod wegen der unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.

    22 Arbeitsstoffe wurden darüber hinaus auf besondere Gefährdung in der Schwangerschaft hin überprüft. Acrylsäure, Fluoride, D-Limonen, Methacrylsäure, Perfluoroctansäure, Phosphoroxidchlorid, Phosphorpentachlorid, Phosphorsäure und Wasserstoffperoxid kommen in die Gruppe C, in der diejenigen Stoffe zusammengefasst sind, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. 2-Ethylhexanol, Fluorwasserstoff, Glutardialdehyd, Methylacetat, Methylmethacrylat, N-Methyl-2-pyrrolidon und Phosphorpentoxid bleiben in dieser Gruppe. 2-Butin-1,4-diol, Phosphortrichlorid, m-Phthalsäure, p-Phthalsäure und Tetrahydrothiophen dagegen werden der Schwangerschaftsgruppe D zugeordnet, die besagt, dass eine Eingruppierung in Gruppe C aufgrund der vorliegenden Daten noch nicht möglich ist. Ein Risiko der Fruchtschädigung ist bei Einhaltung des MAK-Wertes derzeit zwar unwahrscheinlich, kann aber nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden. N,N-Dimethylformamid verbleibt trotz neuer Studien in der Gruppe B für Stoffe, für die selbst bei Einhaltung des MAK-Wertes die Gefahr einer Fruchtschädigung nicht auszuschließen ist.

    Auf ihre atemwegssensibilisierenden und hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr 16 Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten elf Chemikalien, und zwar Benomyl, Bromelain, 2-Butin-1,4-diol, tert-Butylacrylat, p-Chlor-m-kresol, 3,4-Dichloranilin, Farnesol, die löslichen Goldverbindungen, Methylmethacrylat, 4-Isopropylphenylisocyanat, Sesquiterpenlacton und m-Xylylendiamin.

    14 Stoffe, darunter die krebserzeugenden Verbindungen Diglycidylresorcinether, Furan, 2-Nitropropan, Perfluoroctansäure und ihre anorganischen Salze, Tetranitromethan, 2,4-Toluylendiamin, 1,2,3-Trichlorpropan, Vinylcyclohexen und ein N-Nitrosamin erhielten neu den Warnhinweis "H", was bedeutet, dass die Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für Propylenimin wurde dieser Warnhinweis überprüft und bestätigt.

    Im Teil "BAT-Werte, BLW und EKA" gibt es sieben Änderungen und Neuaufnahmen. Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe gibt es neu für 1,3-Butadien, Cyclohexanon und 1,4-Dichlorbenzol, einen abgesenkten BAT-Wert für Quecksilber und BLW für 4-Aminobiphenyl, Blei (EKA). Für n-Heptan, Methyl-tert-butylether und Molybdän konnten keine BAT-Werte abgeleitet werden.

    Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2005 wurden von der Senatskommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie können beim Sekretariat der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Hohenbachernstraße 15-17, 85350 Freising-Weihenstephan, Tel.: (08161) 715601, Fax: (08161) 715618, E-Mail: heidrun.greim@lrz.tum.de, angefordert werden. Wissenschaftliche Kommentare bzw. neue Daten werden bis Ende des Jahres erbeten. Nach deren Prüfung bzw. Berücksichtigung werden die Dokumentationen beim Verlag Wiley-VCH, Weinheim, veröffentlicht. Seit Anfang 2005 sind diese auch online verfügbar. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den so genannten "Gelben Seiten" der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.

    Eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen kann abgerufen werden unter
    www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/mak2005.pdf.

    Hinweise für Redaktionen:
    Redaktionen können bei der DFG-Geschäftsstelle ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kennedyallee 40, 53175 Bonn, Tel.: (0228) 885-2109, Fax: (0228) 885-2180, E-Mail: Heike.Klebe@dfg.de


    Weitere Informationen:

    http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/mak2005.pdf.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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