- Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschließt Empfehlung -
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlung zu einem Ausbildungsvertragsmuster verabschiedet, die die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 9. Juni 1971 zum Berufsausbildungsvertrag und die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 24. August 1971 -Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag- ersetzt.
Die Empfehlung des Hauptausschusses im Wortlaut:
Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes mit Wirkung zum 1. April 2005 erfordert die grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung des "Musters eines Berufsausbildungsvertrages" sowie des dazugehörigen "Merkblattes zum Muster eines Berufsausbildungsvertrages", die jeweils auf Beschlüssen des ehemaligen Bundesausschusses für Berufsbildung aus dem Jahr 1971 beruhen.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt den Vertragspartnern eines Berufsausbildungsverhältnisses, das anliegende Ausbildungsvertragsmuster sowie das erläuternde Merkblatt dem Vertragsverhältnis zugrunde zu legen.
Weitere Informationen finden Sie über nachfolgend aufgeführten Link.
http://www.bibb.de/de/20091.htm
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Studium und Lehre
Deutsch
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