Max-Planck-Forscher veröffentlichen umfassende rechtsvergleichende Untersuchung zur Haftung für fehlerhafte Information des Kapitalmarktes
Nach einer Vielzahl von Prozessen über Anlegertäuschungen am Neuen Markt ist der Ruf nach einer stärkeren persönlichen Managerhaftung laut geworden. Gleichzeitig ist die neue Prospektrichtlinie 2003/71/EG in Kraft getreten, die zwar die Erstellung von Wertpapierprospekten europaweit harmonisiert, die Haftungsfragen jedoch ausklammert. Zur Vorbereitung einer möglichen Harmonisierung der Haftungsvorschriften hatte das Bundesministerium der Finanzen das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht unter der Federführung von Professor Klaus J. Hopt beauftragt, eine umfassende Untersuchung dazu durchzuführen, wie die Kapitalmarkthaftung in den 15 Ländern der bisherigen EU, in der Schweiz und den USA geregelt ist. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das deutsche Kapitalmarktrecht im internationalen Vergleich zurückbleibt. Fast alle untersuchten Rechtsordnungen haben weit strengere Haftungsvorschriften.
http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/pressemitteilungen/2005/...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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