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21.07.2005 14:12

Deutsches Kapitalmarktrecht bleibt hinter dem internationalen Standard zurück

Dr. Andreas Trepte Abteilung Kommunikation
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

    Max-Planck-Forscher veröffentlichen umfassende rechtsvergleichende Untersuchung zur Haftung für fehlerhafte Information des Kapitalmarktes

    Nach einer Vielzahl von Prozessen über Anlegertäuschungen am Neuen Markt ist der Ruf nach einer stärkeren persönlichen Managerhaftung laut geworden. Gleichzeitig ist die neue Prospektrichtlinie 2003/71/EG in Kraft getreten, die zwar die Erstellung von Wertpapierprospekten europaweit harmonisiert, die Haftungsfragen jedoch ausklammert. Zur Vorbereitung einer möglichen Harmonisierung der Haftungsvorschriften hatte das Bundesministerium der Finanzen das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht unter der Federführung von Professor Klaus J. Hopt beauftragt, eine umfassende Untersuchung dazu durchzuführen, wie die Kapitalmarkthaftung in den 15 Ländern der bisherigen EU, in der Schweiz und den USA geregelt ist. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass das deutsche Kapitalmarktrecht im internationalen Vergleich zurückbleibt. Fast alle untersuchten Rechtsordnungen haben weit strengere Haftungsvorschriften.


    Weitere Informationen:

    http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/dokumentation/pressemitteilungen/2005/...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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