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09.08.2005 12:41

DGIM: Regelung von Mindestmengen für Ärzte sorgfältig prüfen

Medizin - Kommunikation Pressearbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin fordert:
    Regelungen für Mindestmengen sorgfältig prüfen

    Wiesbaden - Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) steht generellen Regelungen ärztlicher Leistungen durch verbindliche Mindestmengen kritisch gegenüber. Sie fordert, die Auswirkungen ausgewählter Mindestmengen auf die medizinische Versorgung zunächst durch Studien zu prüfen. Erst dann sei eine breite Anwendung zu erwägen.

    So genannte Mindestmengen regeln, dass Kliniken bestimmte ärztliche Leistungen zukünftig nur anbieten dürfen, wenn sie eine jährlich geforderte Anzahl entsprechender Fälle nachweisen können. Nur dann werden diese auch vergütet. Seit dem 1. Januar 2004 gelten in Deutschland bereits für einige Indikationen Mindestmengen: komplexe Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie Leber-, Nieren- und Stammzelltransplantationen. Krankenhäuser, die diese Leistungen bisher selten erbracht haben, müssen sich entscheiden: Sie nehmen die Eingriffe zukünftig häufiger vor oder bieten sie gar nicht mehr an.

    Auch für die verschiedenen Gebiete der Inneren Medizin diskutieren Experten Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung. Professor Dr. med. Hans-Peter Schuster, Generalsekretär der DGIM, betont jedoch: "Ob Mindestmengen die medizinische Versorgung tatsächlich verbessern, verschlechtern oder möglicherweise gar nicht beeinflussen, ist zurzeit kaum vorhersagbar." Hierfür bedürfe es kontrollierter Studien. Diese müssten Aussagen über Komplikationen, Sterberate und Krankheitshäufigkeit zulassen.

    Vorgeschriebene Mindestmengen gehen häufig über die in der Weiterbildungsordnung für Ärzte festgelegten Richtzahlen hinaus. Diese hohe Zahl durchgeführter Eingriffe bedeute jedoch nicht zwangsläufig Qualität, so die DGIM. Es gäbe exzellente Ergebnisse trotz relativ kleiner Zahlen und besonders hohe Fallzahlen könnten die Qualität sogar mindern.

    Laut DGIM bergen Mindestmengenregelungen einige Risiken: Indikationen könnten sich lockern oder ausweiten. Dadurch würden bestimmte Leistungen möglicherweise unnötig häufig erbracht. "Eine medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Regelung der Mindestmengen setzt daher verbindliche Indikationskataloge voraus", sagt Professor Schuster. Die DGIM befürchtet als Folge von Mindestmengen zudem Lücken in der bundesweiten medizinischen Versorgung. Denn viele kleine Kliniken erreichen die Mindestmengen nicht: Sie könnten die Leistungen dann nicht mehr anbieten.

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    - per Post.

    _ Ich interessiere mich speziell für Themen der Inneren Medizin.

    _ Ich interessiere mich speziell für gesundheitspolitische Themen.

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    Kontakt für Rückfragen:
    Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
    Pressestelle
    Anna Julia Voormann
    Postfach 30 11 20
    D-70451 Stuttgart
    Tel: 0711 89 31 552
    Fax: 0711 89 31 167
    E-Mail: info@medizinkommunikation.org


    Weitere Informationen:

    http://www.dgim.de Homepage der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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