Nr. 52 / 30.06.1999
Universität Karlsruhe übt deutliche Kritik
an geplanter Novelle des Universitätsgesetzes
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Im Rahmen des heutigen Besuchs von Wissenschaftsminister Klaus von Trotha hat die Universität Karlsruhe in einer Stellungnahme deutliche Kritik an der geplanten Novelle des Universitätsgesetzes geübt. "Die Universität Karlsruhe als Technische Hochschule bekennt sich seit langem zur Profilbildung und zum Wettbewerb und ist selbstverständlich bereit, neue Instrumentarien zur Weiterentwicklung ihrer Ziele einzusetzen und zu nutzen", heißt es in der Stellungnahme. "Die kompromißlos einengenden Vorgaben der geplanten Änderung des Universitätsgesetzes tragen jedoch kaum zu einer Stärkung von Autonomie und Leistungsfähigkeit der Universitäten in einem immer stärker werdenden Wettbewerb bei."
Die Fridericiana begrüße zwar den Grundgedanken der Novelle, externen Sachverstand für die Universitäten nutzbar zu machen. Allerdings schränke der Hochschulrat in der vorgesehenen Form die Autonomie der Universitäten in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ein, da es das Ministerium sei, das das Recht zur Benennung von vier externen Mitgliedern erhalte. Noch stärker werde der staatliche Einfluß dadurch, daß ein Vertreter des Ministeriums an den Sitzungen des Hochschulrats teilnimmt. Vor allem sei zu bedauern, daß die entsprechenden Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben zur leistungsgerechten Besoldung, zur Finanzierung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes, vor allem auch zur anstehenden Reduktion des ministeriellen Verwaltungsapparates nicht gegeben sind.
Zu kritisieren sei auch, daß der Hochschulrat in sich Kontroll- und Organisationsbefugnisse vereint und damit eine klare Trennung von Kontroll- und Ausführungsebene fehlt. "Insbesondere die externen Mitglieder des Hochschulrates können weder von den Organen der Universität noch von der Landesregierung zur Verantwortung gezogen werden und sind von den negativen Folgen eventueller Fehlentscheidungen auch niemals persönlich betroffen", beschreibt die Stellungnahme als Konsequenz.
Gleichzeitig wendet sich die Universität Karlsruhe entschieden gegen die Abschaffung des Verwaltungsrates, der sich als kompetentes, zu strategischen Planungen fähiges Gremium bewährt habe, das mit seinen Entscheidungen große Akzeptanz innerhalb der Universität findet und so deren Selbstverwaltung stärkt. "Die Arbeit des Verwaltungsrates ist insbesondere an der Universität Karlsruhe von großer Effizienz, Sachkompetenz und Zukunftsorientierung geprägt. Somit trägt er mit seinen Entscheidungen wesentlich zur Profilbildung dieser Universität bei."
Der Autonomie der Hochschule sei es auch abträglich, daß bei der Rektorwahl Wissenschaftsministerium und Hochschulrat Mitwirkung erhalten. Ebenso könne die sechsjährige Amtszeit des Rektors nicht akzeptiert werden: Sie führe dazu, daß Professoren, die in Forschung und Lehre engagiert und angesehen sind und gerade deshalb in besonderer Weise zur Leitung einer Universität befähigt sind, sich nicht mehr um dieses Amt bewerben werden.
Aus ähnlichen Gründen abzulehnen sei auch die Einführung des hauptamtlichen Dekans mit einer vier- bis sechsjährigen Amtszeit. Ein hauptamtlicher Dekan würde den Anschluß an die eigene Forschungsarbeit verlieren. Folge sei, daß gerade diejenigen, die aufgrund ihrer hohen fachlichen Qualifikation, ihrer Durchsetzungskraft und des damit verbundenen Ansehens hervorragend für das Amt des Dekans geeignet wären, vor einer Amtsübernahme zurückschrecken würden. Letztlich würde die Novelle eine nicht hinnehmbare Schwächung der Fakultätsleitung bewirken.
-Sibylle Hofmeyer-
Nähere Informationen:
Rektor Prof. Dr.-Ing. Sigmar Wittig,
Tel. 0721/608-2001
Diese Presseinformation ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://www.uni-karlsruhe.de/~presse/Pressestelle/pi052html
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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