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18.08.2005 14:00

Betriebsräte bringen Unternehmen wirtschaftlichen Nutzen

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Die Arbeit von Betriebsrätinnen und Betriebsräten bringt Unternehmen deutlichen wirtschaftlichen Nutzen. "Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass auch Arbeitgeber davon profitieren", sagt Christine Zumbeck, Mitbestimmungs-Expertin in der Hans-Böckler-Stiftung. "Organisation und Finanzierung, wie sie das aktuelle Betriebsverfassungsgesetz regeln, haben sich bewährt."

    Christine Zumbeck verweist etwa auf eine aktuelle Expertise des Info-Instituts an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW). Betriebsräte leisteten "einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Betriebe", resümiert das Team um Prof. Dr. Heinz Bierbaum. Die Forscher befragten Betriebsräte in 79 kleinen und mittleren Unternehmen und untersuchten sieben Betriebe in Fallstudien. Die relative Höhe der Mitbestimmungs-Kosten sei "hingegen so gering, dass sich die Frage stellt, ob die Diskussion um die betriebliche Mitbestimmung aus Kostensicht überhaupt der Rede Wert ist", so das Info-Institut.

    Den wirtschaftlichen Vorteil für die Unternehmen erklären die Wissenschaftler unter anderem damit, dass der Einsatz der Betriebsräte zu einem Betriebsklima beitrage, das Qualifizierung und Innovationen fördere. Die Motivation der Belegschaft werde positiv beeinflusst. Die "Mittlerrolle" der Arbeitnehmervertreter sorge gerade in schwierigen Situationen für Akzeptanz in der Belegschaft. Untersuchungen des Ökonometrikers Prof. Dr. Bernd Frick zeigen zudem, dass in Betrieben mit Betriebsrat die Arbeitnehmer seltener kündigen. Das erspart Kosten, etwa für die Suche nach neuen Bewerbern.

    Laut der Info-Studie haben die untersuchten Betriebsratsgremien eine "schlanke Organisation". Der Aufwand für die betriebliche Mitbestimmung mache in den Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten lediglich 0,14 Prozent des Umsatzes aus. In Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten liegt der Anteil bei 0,17 Prozent. In absoluten Beträgen betragen die Kosten pro Beschäftigtem und Jahr 260 Euro in Kleinbetrieben und 397 Euro in Firmen mit über 200 Beschäftigten. Das ist deutlich weniger als bisweilen geschätzt wird. Allein ein knappes Viertel der Kosten in den größeren Firmen werde durch Betriebsversammlungen verursacht, heben die Forscher hervor. Die Kosten ließen sich überdies oft durch bessere Kooperation der Arbeitgeber mit den Betriebsräten weiter senken.


    Weitere Informationen:

    http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_37799.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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