Kernphysik ist Teil des Physik-Lehrplanes an bundesdeutschen Schulen. Unterrichtsversuche machen mit den Phänomen natürlicher und künstlicher Radioaktivität bekannt. Dazu werden Quellen geringer Aktivität genutzt. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist gesetzlich geregelt und unterliegt einer lückenlosen Kontrolle. In jeder Schule, an der Kernphysik unterrichtet wird, muss es einen Fachlehrer mit Qualifikation im Strahlenschutz geben, die aller fünf Jahre zu aktualisieren ist.
Die TU Dresden bietet dazu die zweitägige Fortbildung "Strahlenschutz an Schulen" an. Darin werden Grundlagen des Strahlenschutzrechtes und die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten erläutert und die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Strahlungsphysik, Messtechnik und Strahlungsbiologie vertieft.
Übungen und Demonstrationsexperimente sind Teil des Kurses, der mit einer einstündigen schriftlichen Prüfung abschließt.
Kostenträger sind die Regionalschulämter, an die sich interessierte Lehrkräfte und Referendare wenden können.
Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen je Kurs begrenzt.
Termine 07.09.2005 und 08.09.2005
28.09.2005 und 29.09.2005
weitere Termine auf Anfrage
Anmeldeschluss jeweils zwei Wochen vor Kursbeginn
Kosten 210,00 Euro pro Teilnehmer
Anmeldung/ Information:
TU Dresden, Zentrum für Weiterbildung
Verena Leuterer, 01062 Dresden,
Telefon 00 49-351 463-7624, Telefax 00 49-351 463-6251
Verena.Leuterer@tu-dresden.de
http://tu-dresden.de/weiterbildung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Mathematik, Pädagogik / Bildung, Physik / Astronomie
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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