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25.08.2005 10:41

Nachhaltige Nutzung - eine neue Vision für den Schutz der Tierwelt

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    o Internationales Ziel: Tierarten langfristig nutzen, ohne ihnen zu schaden
    o BfN gibt Impulse für modernen Naturschutz

    Bonn, 25. August 2005: Jagd, Fischerei, Naturtourismus und die Haltung oder das Sammeln von Tieren - dies alles sind Formen der direkten Nutzung wild lebender Tiere. Wenn die Biologie der Arten und die Größe ihrer Bestände es erlauben, kann die Nutzung für die Tiere unschädlich sein. Die Gefahr liegt aber in einer Übernutzung, die zum Aussterben der Bestände führen kann. Dann sind die Tiere und die mit ihrer Nutzung verbundenen Einnahmequellen verloren. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) will für ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung wild lebender Tiere sorgen.

    Unter dem Motto der Nachhaltigkeit bemüht sich die Bundesregierung, den Umgang mit der Natur so zu gestalten, dass möglichst große Bevölkerungsteile einen Nutzen davon haben, gleichzeitig aber Tiere, Pflanzen und Ökosysteme langfristig erhalten bleiben. Mit diesem Ziel befindet sich Deutschland im Einklang mit der Rio-Konvention (1992), den Beschlüssen des Entwicklungsgip-fels von Johannesburg (2003) und anderen internationalen Vereinbarungen.

    Die Möglichkeit, aus dem Vorkommen von Tierarten einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, stärkt bei den Nutzern das Interesse, die Tiere zu erhalten. Dadurch bekommt der Naturschutz neue Partner. Trotzdem ist die Verallgemeinerung "use it or loose it" (Nutze es oder Du wirst es verlieren) falsch. Denn einerseits zielt der Naturschutz auf die Erhaltung aller Arten, von denen nur ein winziger Teil direkt genutzt werden. Andererseits sind manche Nutzungen auch nicht nachhaltig, sondern plündern die Natur aus. Nach wirtschaftlichen Maßstäben wäre das sogar klug, wenn der erzielte Gewinn eine höhere Verzinsung verspricht als eine langfristige pflegliche Nutzung. Solchen Raubbau will der Naturschutz verhindern.

    Ein moderner Tierartenschutz schließt folglich die Nutzung der Tiere nicht aus, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss man Kenntnis davon haben, wie viele Tierindividuen in einem Gebiet leben und welche davon entnommen werden können. Das herauszufinden ist oft schwierig. So wissen unsere Jäger bis heute nicht, wie viele Rehe und Wildschweine tatsächlich in Deutschland leben. Noch komplizierter ist es bei wandernden Tierarten: Wildgänse, die in Sibirien brüten und in Mitteleuropa überwintern werden von den Menschen überall bejagt. Da stellen sich die Fragen, wie viele Gänse es überhaupt sind und in welchen Ländern wie viele von ihnen geschossen werden dürfen, ohne die Vögel zu gefährden.

    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bemüht sich seit vielen Jahren, die Nutzung unserer Tierwelt nachhaltig zu gestalten und hat entsprechende Kriterien für eine nachhaltige Entnahme von Tieren aus der Natur erarbeitet. In Deutschland wird eine notwendige Modernisierung der Jagdgesetzgebung diskutiert, ebenso müsste sich die Fischerei bereit erklären, Kormorane und Schutzgebiete zu akzeptieren. Seit Jahren macht das BfN entsprechende Vorschläge, aber die Interessenvertreter der Naturnutzer, die Kriterien für eine nachhaltige Entnahme von Tieren aus der Natur noch vor fünf Jahren zugestimmt hatten, drücken sich bis heute vor der Umsetzung.

    International stellt der Handel mit gefährdeten Arten nach wie vor ein großes Aufgabenfeld dar. Das BfN kontrolliert nicht nur die Importe von Tieren nach Deutschland, sondern es wirkt auch an den Brüsseler Entscheidungen über Handelsverbote für die EU mit. Die aktuellen Bestimmungen zur Einfuhr von geschützten Arten in die EU sind auf der BfN-Homepage zu finden (Online-Dienst ZEET).

    Vertiefende Informationsquellen:
    BfN (Hrsg., 2004): Daten zur Natur 2004.
    Kap. 2.6: Fischerei, S.49-56; Kap. 2.7: Jagd, S.57-58; Kap. 2.11: Tourismus, S.91-93; Kap. 15.1.1: Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, S.334-342; Kap. 15.1.2: Washingtoner Artenschutzüberein¬kommen, S.342-344.

    Grimm, U. et al. (2000): Nachhaltige konsumtive Nutzung von Wildtieren. Dokumentation zum gleichnami-gen Workshop. BfN-Skripten 18.

    Grimm, U. et al. (2001): Nachhaltige konsumtive Nutzung von Wildtieren. Dokumentation zum gleichnami-gen 2. Workshop. BfN-Skripten 36.

    Große, C. et al. (2001): Trophäenjagd auf gefährdete Arten im Ausland. BfN-Skripten 40.

    Haupt, H. et al. (2001): Vorschläge zur Änderung der Liste der jagdbaren Tierarten in Deutschland. Natur und Landschaft 76, S.332-334.

    Internet: www.bfn.de/08/zeet/zeet.htm

    Hinweis:
    Ab dem 23.August beginnt die "Woche des Tierartenschutzes" im BfN. Jeden Tag werden interessierten Pressevertretern Informationen rund um den zoologischen Artenschutz zur Verfügung gestellt. Folgende Themen werden u.a. angesprochen: "Die Rechte der wilden Tiere", "Erfolge im Artenschutz", "Schutz wandernder Tierarten", "Nachhaltige Nutzung von Tieren". Fotos auf Anfrage erhältlich.

    Vorangegangene Pressemitteilung:
    Pressemitteilung Nr. 1 - Vogelgrippe - Gefahr für heimische Vogelwelt
    Pressemitteilung Nr. 2 - Hamster und Fledermäuse pochen auf ihre Rechte
    Pressemitteilung Nr. 3 - Die Rettung bedrohter Tierarten ist kein Zufall
    Pressemitteilung Nr. 4 - Reiselust als Überlebensprinzip - Wandernde Tierarten


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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