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26.09.2005 15:44

Tarifgerechtigkeit: Gründung des Krankenhaus-Arbeitgeberverbands Hamburg (KAH) zum 1. Oktober 2005

Dr. Marion Schafft Unternehmenskommunikation
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

    Um seine Zukunftsfähigkeit zu sichern, ist das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) mit seinen Tochterunternehmungen heute Vormittag aus der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (AVH) ausgetreten. Die UKE-Mitarbeiter wurden auf einer außerordentlichen Infobörse über die Entscheidung des Vorstands informiert.

    Der Schritt war notwendig geworden, nachdem bereits zum 30. Juni 2005 der Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) aus der AVH ausgetreten war und sich aus der Tarifgemeinschaft verabschiedet hatte. Damit wird - nach Marienkrankenhaus und anderen Häusern in kirchlicher Trägerschaft - auch der größte Krankenhausanbieter in Hamburg den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005 nicht übernehmen. UKE-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Jörg F. Debatin: "Der entstehende Wettbewerb der Hamburger Krankenhäuser droht, sich von der gewünschten Ebene der Qualität medizinischer Leistungen auf die Ebene der Vergütungsstruktur und damit auf die Rücken der Mitarbeiter zu verlagern. Höhere Arbeitskosten für die gleichen medizinischen Dienstleistungen, die von den Krankenkassen zu gleichen Preisen vergütet werden, würden die Zukunft des UKE nachhaltig gefährden."

    Nach schwierigen Verhandlungen ist es inzwischen gelungen, ein Bündnis für Tarifgerechtigkeit unter Einbeziehung des LBK zu bilden. Kern dieses Bündnisses ist die Gründung des Krankenhaus-Arbeitgeberverbands Hamburg (KAH) zum 1. Oktober 2005, die am 28. September 2005 vollzogen wird. Neben dem UKE und dem LBK werden dem neuen Verband auch die UKE-Tochtergesellschaften UHZ (Universitäres Herzzentrum), KFE (Klinik Facility-Management Eppendorf), KME (Klinik Medizintechnik Eppendorf) und KLE (Klinik Logistik Eppendorf) beitreten. Ferner werden sich das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) und andere nicht gebundene Hamburger Krankenhäuser dem KAH anschließen. Damit ist die wichtigste Voraussetzung für ernsthafte Verhandlungen über einen allgemein gültigen Flächentarifvertrag der Krankenhäuser Hamburgs erfüllt. Der Marburger Bund sowie der Deutsche Beamtenbund haben ihre Verhandlungsbereitschaft mit dem KAH bereits erklärt. Dr. Alexander Kirstein, Kaufmännischer Direktor des UKE: "Natürlich hoffen wir, dass auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an den Verhandlungstisch kommen wird."

    Für die derzeit Beschäftigten des UKE und seiner Tochtergesellschaften ändert sich mit dem Verbandswechsel zunächst gar nichts. Die Besitzstände des geltenden Manteltarifvertrags (MTV) wirken in voller Weise fort. Die in den Arbeitsverträgen aller Mitarbeiter enthaltene Bezugnahmeklausel auf den MTV sowie die eindeutige diesbezügliche Festlegung des UKE-Vorstands garantieren eine Gleichbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    regional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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