Die Leitungen der baden-württembergischen Universitäten begrüßen angesichts der Finanznot des Landes die Einführung von Studiengebühren. Sie sehen jedoch die Zielsetzung dieses Vorhabens, die Betreuung der Studierenden wesentlich zu verbessern, stark gefährdet, sagte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, der Tübinger Rektor Eberhard Schaich.
Eine erste große Gefährdung liege im geltenden Kapazitätsrecht. Die Betreuungsrelationen können unter Bewahrung des Qualitätsniveaus der Ausbildung nur dadurch verbessert werden, dass aus den Studiengebühren auch Wissenschaftler, insbesondere wissenschaftliche Mitarbeiter, finanziert werden können, die qualifizierte Betreuungsleistungen erbringen. Damit würde jedoch nach gültigem Kapazitätsrecht zwangsläufig die Anzahl der aufzunehmenden Erstsemester erhöht und an den Betreuungsrelationen verbesserte sich nichts. Die Vorstellung des Landes, aus diesem Grund nur studentische Tutoren aus dem Gebührenaufkommen zu finanzieren, widerspricht allen Qualitätskonzepten der Universitäten. Eine unverzügliche Änderung des Kapazitätsrechts ist daher unabdingbar.
Die zweite Gefährdung kommt durch das beabsichtigte hochgradig bürokratische Verfahren der Erhebung der Gebühren zustande. Für den Studienfonds, der uneinbringliche Gebührenforderungen zu Lasten der Hochschulen übernehmen und bearbeiten soll, wird inzwischen eine Ausfallquote von 33%, berechnet aus dem Gesamt-Gebührenaufkommen, genannt, nachdem in Nordrhein-Westfalen zunächst 23% für Rückstellungen veranschlagt wurden. Rechnet man noch die Bearbeitung von Anträgen zur Gebührenbefreiung ein, könnte leicht ein Gesamtausfall von 40% oder mehr Realität werden.
Die Landesrektorenkonferenz fordert von der Politik eine Abkehr von einer exzessiven Bürokratisierung der Erhebung von Studiengebühren. Sie hält es gegenüber den Studierenden nicht für verantwortbar, dass ein so großer Anteil der von ihnen entrichteten Gelder zweckentfremdet wird.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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