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05.10.2005 10:45

CE: Communauté Européenne - Die BAM informiert über die EU-Richtlinien-Vielfalt zum Explosionsschutz

Dr. Jürgen Lexow Referat Kommunikation, Marketing
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

    Über aktuelle europäische Fragen zum Explosionsschutz informiert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf der Messe PowTech vom 11. bis 13. Oktober 2005 in Nürnberg.

    Mit der Umsetzung der europäischen Explosionsschutz-Richtlinien haben Hersteller und Betreiber von explosionsgeschützten Geräten immer noch Probleme. Seit Juni 2003 sind die Hersteller eines Gerätes verpflichtet, die betreffenden EU-Richtlinien einzuhalten. Dies müssen sie in einer Konformitätserklärung dokumentieren. Kein Gerät darf ohne diese Konformitätserklärung auf den europäischen Markt gebracht werden. Das erfordert einen lückenlosen Überblick über die EU-Richtlinien und ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen kaum zu leisten.

    Die BAM prüft, bewertet und zertifiziert beispielsweise, wie zuverlässig Gaswarngeräte für explosionsgefährliche Gase sind. Hat das Gerät die erforderlichen Prüfungen bestanden, stellt die BAM darüber ein Zertifikat aus, das der Hersteller in seiner Konformitätserklärung berücksichtigen muss.

    Geräte müssen explosionsgeschützt sein, wenn sie in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen. Explosionsgefährdete Bereiche gibt es in chemischen Fabriken, Sägemühlen, Getreidesilos oder Deponien. Liegen hier Gemische aus Flüssigkeiten, Stäube oder Gase in Verbindung mit Luft vor, können sich explosionsfähige Gemische bilden. Oft genügt dann nur ein kleiner Zündfunke, um das Gemisch zur Explosion zu bringen.

    Für Geräte, die in solchen Bereichen eingesetzt werden, ist nach den neuen Explosionsschutz-Richtlinien eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers erforderlich. Diese Eigenerklärung besagt, dass das Gerät den gesetzlichen Mindestvorschriften zur Gerätesicherheit entspricht. Der Hersteller bringt auf dem Gerät das CE-Zeichen an.

    Am Stand der BAM in Halle 7, Nr. 128 können sich die Messebesucher über das Verfahren zur Konformitätserklärung detailliert informieren. Darüber hinaus berät die BAM über Staubbrände und Staubexplosionen und präsentiert die Datenbank CHEMSAFE für sicherheitstechnische Kenngrößen.

    Auskünfte:
    Dr. Ulrike Rockland
    stellv. Pressesprecherin
    Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    Telefon: +49 30 8104-3409
    E-Mail: ulrike.rockland@bam.de


    Weitere Informationen:

    http://www.bam.de - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
    http://www.bam.de/fg-22.htm - BAM-Fachgruppe II.2 Reaktionsfähige Stoffe und Stoffsysteme
    http://www.powtech.de/main/Page.html - POWTECH 2005


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Werkstoffwissenschaften, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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