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11.10.2005 16:41

HRK-Senat weist Forderung der Finanzministerkonferenz zurück: Akkreditierungsrat kann nicht von den Hochschulen finanziert werden

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die Mitglieder des Senats der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben beschlossen, sich mit einem Protest an die Ministerpräsidenten der Länder zu wenden. Hintergrund ist die Forderung der Finanzministerkonferenz, dass der Akkreditierungsrat vom Jahr 2006 (also praktisch unmittelbar) ausschließlich aus Gebühren finanziert werden soll. "Qualitätssicherung gibt es aber nicht zum Nulltarif", heißt es in dem Beschluss. Der Akkreditierungsrat sei in seiner Existenz gefährdet.

    Der Akkreditierungsrat zertifiziert die Akkreditierungsagenturen, überwacht die Qualität des Akkreditierungssystems und entwickelt es weiter. Erst in diesem Jahr wurde er im Einvernehmen zwischen den Ländern und der HRK in Stiftungsform überführt. "Wissenschafts- und Finanzminister arbeiten hier aneinander vorbei oder gar gegen einander. Das kann nicht im Sinne der Ministerpräsidenten sein", erklärte HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens.

    "Die Länder beanspruchen die Grundverantwortung für die Qualität der Studienangebote und können sich der damit verbundenen finanziellen Zuständigkeit nicht entziehen", so der HRK-Senat. "Ihre dauerhafte Investition in den Akkreditierungsrat ist umso wichtiger, als die Hochschulen in den meisten Ländern bei der Studienreform bisher kaum unterstützt worden sind und die erheblichen Zusatzlasten der Akkreditierung selbst tragen müssen. Sie können nicht zusätzlich die Last einer Gebührenfinanzierung des Akkreditierungsrates tragen."

    Das deutsche System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre sei mit seinen Pfeilern Evaluation und Akkreditierung beispielgebend auf europäische Ebene. In diesem System sei der Akkreditierungsrat für die Hochschulen eine zentrale Einrichtung der Qualitätssicherung bei der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge.

    Die von der Kultusministerkonferenz veranschlagte Summe von 400.000 € pro Jahr sei angesichts der Aufgaben als unterste Grenze und gerade noch vertretbar anzusehen.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_2830.php?datum=101.+HRK-Senat+am+11.10.2005


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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