Am 12.10.2005 hat das Robert Koch-Institut die dreizehnte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Sie wurde von Herrn Prof. Oliver Brüstle im Kontext eines BMBF-geförderten Verbundprojektes für Arbeiten in der LIFE & BRAIN GmbH in Bonn beantragt.
In dem genehmigten Projekt sollen Laser-gestützte Verfahren angewandt werden, um humane embryonale Stammzellen und daraus abgeleitete neurale Vorläufer besser aufreinigen zu können.
In technischer Hinsicht sollen Schwierigkeiten bei der gezielten genetischen Modifikation ES Zell-abgeleiteter Vorläuferzellen durch neue Verfahren gelöst werden. Dadurch soll u.a. die gezielte Eliminierung unerwünschter Zellpopulationen in aus ES-Zellen gewonnenen Zellgemischen ermöglicht werden. Eine verbesserte Aufreinigung hätte Vorteile nicht nur bei ggf. späteren präklinischen Untersuchungen, sondern ggf. langfristig auch für therapeutische Anwendungen.
Dieses Projekt knüpft an Forschungsarbeiten an, die Herrn Prof. Brüstle bereits am 20.12.2002 und am 10.06.2005 genehmigt wurden.
Weitere Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar auf
www.rki.de > Gesundheit A-Z > Stammzellen, Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellgesetz > Register
bzw. unter
www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/register__node.html
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.
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Herausgeber
Robert Koch-Institut
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(Pressesprecherin)
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsprojekte, Organisatorisches
Deutsch
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