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14.10.2005 10:17

"Keine pauschale Strafsteuer"

Dr. Elisabeth Zuber-Knost Presse und Kommunikation
Universität Karlsruhe (TH) - Forschungsuniversität.gegründet 1825

    Rektor Hippler gegen Einrichtung eines gemeinsamen Fonds

    Ab dem Sommersemester 2007 wird es an baden-württembergischen Hochschulen Studiengebühren geben. Der Rektor der Universität Karlsruhe, Professor Dr. Horst Hippler, wehrt sich gegen die Marschrichtung, die das Ministerium bei der Umsetzung eingeschlagen hat. Das Modell des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) sieht vor, dass alle baden-württembergischen Hochschulen und Berufsakademien einen gemeinsamen Fonds aus eigenen finanziellen Mitteln einrichten, um damit Zahlungsausfälle auszugleichen. Diese entstehen, wenn Absolventen oder Studienabbrecher ihren bei der Bank aufgenommenen Kredit nicht zurückzahlen können. Organe des Studienfonds sollen ein Geschäftsführer und ein Verwaltungsrat mit zehn Mitgliedern sein.

    Hippler wehrt sich aus mehreren Gründen gegen den gemeinsamen Fonds: "Damit schafft die Landesregierung unter den Studierenden eine Solidargemeinschaft, die an dieser Stelle nichts zu suchen hat." So müssten erfolgreiche Universitätsabsolventen Abbrecher und weniger erfolgreiche Kommilitonen durch ihre Zahlungen mitfinanzieren. Hippler: "Ich halte es für unverantwortlich, alle Studierenden mit einer Strafsteuer für das nicht zielgerichtete Studium Einzelner zu belegen."

    Gleichzeitig stelle dieses Umlageverfahren ein Problem für die Universitäten selbst dar. "Das Gesetz sieht vor, dass alle Universitäten einen bestimmten Anteil an Gebühren in den Fonds zahlen, der von ihrer Studierendenzahl abhängt. Dieses Verfahren setzt keinen Anreiz, die Anzahl der Studienabbrecher zu verringern und den sich um einen erhöhten Studienerfolg der Studierenden zu bemühen." Hippler fordert deshalb, jede Universität müsse die Ausfallbürgschaft für ihre eigenen Studierenden selbst regeln: "Nur so wird man der Situation gerecht, dass die Absolventen der einzelnen Universitäten unterschiedlich erfolgreich sind."

    Hippler sieht außerdem einen enormen Verwaltungsaufwand auf die Universitäten zukommen. Bereits der Fonds bedeute einen erheblichen personellen Aufwand. Zusätzlich müssten die Universitäten die Abwicklung der Studiengebühren übernehmen: Neben der Prüfung, ob ein Studienbewerber Anrecht auf ein Darlehen hat, gehöre laut MWK ebenfalls dazu, die Studiengebühren selbst zu vereinnahmen, ausbleibende Gebühren einzutreiben sowie Forderungen zu verwalten. Für diese neuen Aufgaben muss die Universität eine eigene Abteilung einrichten, die ebenfalls aus den eingenommenen Studiengebühren finanziert wird.

    Ein weiterer Kritikpunkt Hipplers: Das Modell halte zu viele Ausnahmeregelungen bereit ohne eine Gegenfinanzierung dafür zu gewährleisten. Dazu gehöre etwa die Kappungsgrenze von 15 000 Euro. Sie gilt für Studierende, die neben dem Kredit für Studiengebühren auch ein BaföG-Darlehen aufgenommen haben. Sie sind ab dieser Verschuldungsgrenze von Studiengebühren befreit. Ebenso kritisch sieht Hippler die Regelung, dass während eines Praxissemesters keine Studiengebühren zu leisten sind sowie der Passus, dass Studiengebühren dann nicht erhoben werden dürfen, wenn sie eine "unzumutbare Härte" darstellen. "Wer legt fest, was unzumutbar ist?" Hippler befürchtet durch diese Reglungen eine Flut an Klagen auf die Universitäten zurollen.

    Weitere Informationen:
    Angelika Schukraft
    Presse und Kommunikation
    Universität Karlsruhe (TH)
    Telefon: 0721/608-6212
    schukraft@verwaltung.uni-karlsruhe.de


    Weitere Informationen:

    http://www.presse.uni-karlsruhe.de/4134.php


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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