Trotz entscheidender Verbesserungen im palliativmedizinischen Bereich wird Tumorschmerztherapie in Deutschland nach wie vor nicht zufrieden stellend umgesetzt. Gerade die Versorgung ambulanter Tumorschmerzpatienten weist immer noch schwerwiegende Lücken auf. Darauf weist der Zwischenbericht der Enquete-Kommission des deutschen Bundestages (Juli 2005) hin, in dem die Kommission die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Absicherung des Anspruchs der Patienten auf eine bedarfsgerechte Palliativversorgung empfiehlt. "Die künftige Bundesregierung darf jetzt nicht innehalten, sondern muss den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen" sagte Dr. Stefan Wirz, der neue Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerztherapie der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes auf dem Deutschen Schmerzkongress 2005 in Bremen.
Bremen, Deutscher Schmerzkongress, 19. bis 22. Oktober 2005
Verlässliche Tumorschmerztherapie und Palliativmedizin statt aktiver Sterbehilfe
Experten fordern: Rechtsanspruch ins Sozialgesetzbuch
Trotz entscheidender Verbesserungen im palliativmedizinischen Bereich wird Tumorschmerztherapie in Deutschland nach wie vor nicht zufrieden stellend umgesetzt. Gerade die Versorgung ambulanter Tumorschmerzpatienten weist immer noch schwerwiegende Lücken auf. Darauf weist der Zwischenbericht der Enquete-Kommission des deutschen Bundestages (Juli 2005) hin, in dem die Kommission die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Absicherung des Anspruchs der Patienten auf eine bedarfsgerechte Palliativversorgung empfiehlt. "Die künftige Bundesregierung darf jetzt nicht innehalten, sondern muss den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen" sagte Dr. Stefan Wirz, der neue Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerztherapie der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes auf dem Deutschen Schmerzkongress 2005 in Bremen.
Große regionale Unterschiede, Defizite in der Aus- und Weiterbildung
Gründe für die noch nicht ausreichende Versorgung seien unter anderem ein unzureichendes Angebot von schmerztherapeutischer und palliativmedizinischer Versorgung, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, große regionale Unterschiede in der Versorgung, unzureichende Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Strukturen sowie Defizite in der Aus- und Weiterbildung von Medizinstudenten, Ärzten und Pflegenden.
Rechtsanspruch festschreiben
Zur Behebung dieser Mängel fordert der Arbeitskreis Tumorschmerztherapie der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes: Der Rechtsanspruch der betroffenen Patienten muss ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden. "Schmerztherapie und Palliativmedizin müssen außerdem selbstverständliche Pflichtfächer im Medizinstudium werden", so Dr. Michael Schenk, stellvertretender Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerztherapie der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes. Es sei schockierend, dass Patienten mit unzureichend behandeltem Tumorschmerz ihren einzigen Ausweg im Freitod sehen. Hier macht professionelle Tumorschmerztherapie und Palliativmedizin aktive Sterbehilfe überflüssig. Daher muss der Vorschlag der Enquete-Kommission unverzüglich umgesetzt werden, um die Lebensqualität und damit die Würde betroffener schwerkranker Patienten zu wahren.
Ansprechpartner
Dr. Stefan Wirz, Schmerzambulanz der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Sigmund-Freud-Str. 25, 53105 Bonn, E-Mail: s.wirz@web.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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