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01.11.2005 14:06

Geschäftstüchtige Agenten und Jugendschutz im Internet

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Juristen und Internet-Experten beraten am 4./5. November an der Universität Jena über Rechtssicherheit in Neuen Medien

    Jena (01.11.05) Die Suche nach dem Traumhotel für den Karibik-Urlaub oder dem preiswerten Jahreswagen in der Wunschfarbe über das weltweite Datennetz kann der Internetnutzer schon heute intelligenten elektronischen "Agenten" übertragen. Solche Softwareprogramme, die im Datendschungel nach Waren oder Dienstleistungen mit vorgegebenen Prämissen suchen, können für diese sogar Kaufverträge abschließen. "Technisch sind die Programme dazu bereits in der Lage, doch stellt sich die rechtliche Frage, wie wasserfest die Verträge sind, die solche Agenten abschließen", sagt Prof. Dr. Stefan Leible, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Mit diesem und anderen Problemen beschäftigt sich die Tagung "Neueste Entwicklungen im Recht des E-Commerce", die am 4./5. November an der Friedrich-Schiller-Universität stattfindet. Veranstaltet wird sie vom Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie - Neue Medien - Recht e. V. (@kit).

    "Mit den wachsenden Möglichkeiten der Neuen Medien stellen sich auch immer mehr juristische Fragen", beschreibt Leible die Situation, in der sich Juristen und Medien-Techniker zum Erfahrungsaustausch treffen. "Über das Internet werden heute täglich Millionen von Verkäufen angebahnt oder abgewickelt", erklärt er. "Doch ob es dafür wirklich genügt, ein Passwort und eine selbstgewählte Kennung als Legitimation einzugeben, ist durchaus strittig zwischen Juristen und Technikern", weiß Leible. "Immerhin können Passwörter von Unbefugten geknackt und zu Betrugszwecken genutzt werden". Die Forderung, mit aufwändigeren technischen Lösungen Missbräuche auszuschließen und den Kunden mehr Sicherheit zu bieten, wird von den Internethändlern jedoch zurückgewiesen. "Damit würde das gesamte System des Internet-Handels, über das Milliarden-Umsätze abgewickelt werden, in Frage gestellt".

    Mit rechtlichen Fragen des Internet-Handels beschäftigen sich auf dem Jenaer Kongress sowohl Rechtsanwalt Marc von Samson-Himmelstjerna von der eBay International AG aus Bern als auch eine öffentliche Podiumsdiskussion. Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter des 1. Zivilsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, referiert über die "Störerhaftung im Internet". Er beleuchtet dabei unter anderem das Problem, inwieweit etwa Auktionsplattformen gegenüber Markenherstellern rechtlich dafür einstehen müssen, wenn über ihre Plattformen von registrierten Nutzern gefälschte Markenartikel vertrieben werden.

    Einem ganz anderen, sehr heiklen Problemkreis widmet sich auf der Tagung die Münchner Rechtsanwältin Dr. Irini E. Vassilaki mit ihrem Vortrag über "Strafrechtliche Anforderungen an Altersverifikationssysteme". Im Kern gehe es um den Jugendschutz, sagte Leible. "Im Netz gibt es unzählige Seiten mit pornografischen Inhalten, auf die jedoch nur Zugriff haben darf, wer über 18 Jahre alt ist", beschreibt er das Problem. Die Betreiber der Seiten müssen technisch absichern, dass Kindern und Jugendlichen die Nutzung der Seiten verwehrt wird - sonst machen sie sich strafbar. Die gängigen Zugangswege über Passwörter und den Abgleich verschiedener persönlicher Daten seien jedoch nicht immer ausreichend, um den Missbrauch zu verhindern, warnt der Jenaer Rechtsexperte.

    Hier wie auch in den anderen Fällen sei es wichtig, dass Techniker und Juristen die Sichtweise des anderen kennen lernen, dass sie "eine Sprache sprechen", sagt Leible. "Um Probleme, die bei der Nutzung der Neuen Medien das Recht aufwirft, beurteilen und lösen zu können, muss der Jurist verstehen, wie die technischen Prozesse ablaufen". Auch diesem Ziel dient der Kongress des Bayreuther @kit-Arbeitskreises, zu dem Interessenten herzlich eingeladen sind.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Stefan Leible
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
    Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
    Tel.: 03641 / 942160, Fax: 03641 / 942162
    E-Mail: s.leible[at]recht.uni-jena.de


    Weitere Informationen:

    http://www.ak-it-recht.de/kongress05_detail.html


    Bilder

    Prof. Dr. Stefan Leible von der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
    Prof. Dr. Stefan Leible von der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
    Foto: FSU
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

    Prof. Dr. Stefan Leible von der Friedrich-Schiller-Universität Jena.


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