10. Kölner Versicherungssymposium beleuchtete Chancen und Risiken aus der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie
Wer eine Versicherung kauft, braucht eine gute Beratung. Soviel scheint klar zu sein. Doch wieviel Beratungsaufwand kann einem Vertreter zugemutet werden, wenn es letztendlich nur um einen kleinen Vertrag geht, der zwar existenzielle Risiken des Kunden abdeckt, dem Berater aber nur eine minimale Provisionseinnahme erlaubt? Darf die Beratung hier kürzer ausfallen als bei teureren Versicherungsprodukten, die aber weniger existenzielle Risiken absichern? Oder kann der Beratungsaufwand auf den Preis der Versicherung umgelegt werden, ohne dass eine Abwanderung der Kundinnen und Kunden ins "beratungsarme" Internet zu erwarten ist? Diese und andere Fragen rund um den Versicherungsvertrieb diskutierten sieben Experten mit rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor dem Hintergrund anstehender Gesetzesänderungen in Folge der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beim 10. Symposium des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln.
Die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie soll einem verstärkten Verbraucherschutz sowie der EU-weiten Harmonisierung des Versicherungsvertriebs dienen und regelt u. a. die Zulassungsvoraussetzungen, die Informations-, Dokumentations- und die Haftungspflichten von Versicherungsvermittlern in der EU. Diese Regelungen bringen zwar viele Belastungen für Versicherer und Vermittler mit sich, doch die Chancen auf einen qualitativ hochwertigeren Verkauf, ein besseres Image des Vertriebs und dadurch eine bessere Vertrauensbeziehung zwischen Versicherer und Kunden überwiegen bei weitem - darin waren sich die Referenten einig. Und auch darin, dass die kompetenten und kundenorientierten Berater mittelfristig die erfolgreicheren sind und deshalb eine qualifizierte Hochschulausbildung erforderlich ist.
Prof. Dr. Peter Schimikowski vom Institut für Versicherungswesen knüpfte am erklärten Willen der designierten Bundeskanzlerin Merkel an, EU-Richtlinien künftig nur noch "1:1" umzusetzen. Er zeigte auf, an welchen Stellen die bisherigen Entwürfe für ein Vermittlergesetz über den durch die EU gesetzten Regulierungszwang hinaus gehen. Dies sei teilweise aber durchaus sinnvoll, wie er am Beispiel der Einbeziehung von so genannten "Bagatellvermittlern" ausführte. Deutliche Kritik übte Schimikowski u.a. daran, den gesetzlich geforderten Beratungsumfang an der Höhe der Prämie des vermittelten Vertrags festzumachen.
Auch aus Sicht des Marketings biete die Umsetzung mehr Chancen als Risiken, weil dies die Kundenbeziehung stärke, so Prof. Dr. Horst Müller-Peters in seinem Statement "Chance für die Kundenbeziehung?" Die Beratungspflichten erzwängen mehr Qualität, mehr Beratung und mehr "Nähe" zum Kunden, und komme dem Branchenimage, dem verkäuferischen Erfolg, dem Kundenmanagement und damit auch der Rentabilität der Kundenbeziehung zu Gute. Zudem vergrößere sich dadurch auch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Vermittlerinnen und Vermittlern.
Weitere Informationen
E-Mail: horst.mueller-peters@fh-koeln.de
http://www.vw.fh-koeln.de/postgrad/symposium2005.htm
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
Deutsch
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