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04.11.2005 12:29

BfR stellt sein Wissen "gut zugänglich" für alle zur Verfügung (BfR-Presseinformation Nr. 34/2005)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    BfR - Pressedienst
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    34/2005, 4. November 2005

    BfR stellt sein Wissen "gut zugänglich" für alle zur Verfügung

    Als eine der ersten Bundesbehörden bietet das Institut einen barrierefreien Internetauftritt

    Der Internetauftritt und die Webseiten von Bundesbehörden müssen zum Jahresende barrierefrei sein. Als eine der ersten Behörden und als erste im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hat das Bundesinstitut für Risikobewertung die dafür nötigen Arbeiten abgeschlossen. In dem obligatorischen Test des Gemeinschaftsprojekts "barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK)" hat das BfR 94 Punkte erreicht und die vom BMVEL vorgegebene Zahl von 90 damit deutlich überschritten. Der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, ist hoch zufrieden mit diesem Ergebnis: "Das Internet ist ein bedeutendes Instrument für unsere Risikokommunikation", so Hensel, "wir legen deshalb größten Wert darauf, unser Wissen und die Ergebnisse unserer Risikobewertungen ausnahmslos allen Bürgern "gut zugänglich" zur Verfügung zu stellen.

    "BIK" steht für "barrierefrei informieren und kommunizieren". Es ist ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbände sowie der D.I.A.S. GmbH (Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen), das durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gefördert wird. Ziel des Projekts ist es, Webangebote besser zugänglich zu machen und so die Arbeitsplatzchancen behinderter Menschen zu verbessern. Bislang erfolgten die Arbeiten der Informationsanbieter zur Barrierefreiheit auf freiwilliger Basis. Für Bundesbehörden ändert sich diese Situation zum 31. Dezember 2005: Bestehende Internetauftritte und - angebote müssen dann gemäß der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)" barrierefrei sein. Ob dies der Fall ist, prüft BIK und stuft die Angebote abhängig vom Testergebnis ein. "Gut zugänglich" lautet das Urteil für das Angebot des BfR.

    Im Vergleich der Bundesbehörden zählt das BfR mit dem jetzt erzielten Ergebnis zu den am besten zugänglichen Internetauftritten. Es ist gelungen, die hohen Anforderungen an die Barrierefreiheit mit den Ansprüchen an Layout und Funktionalität der Seiten zu vereinen. Um dies zu erreichen, hat das BfR zusammen mit der Firma T-Systems, die den Internetauftritt des BfR technisch betreut, aufwändige Änderungen vorgenommen. Erschwert wurde dies durch den großen Umfang der Seiten.

    Das Internetangebot umfasste bei der Freischaltung im Mai 2001 rund 800 Artikel und Dokumente. Mittlerweile bietet das BfR mehr als 5.000 Artikel und Dokumente an. Das Interesse am Internetauftritt des BfR wächst kontinuierlich: In den ersten zehn Monaten des Jahres 2004 besuchten 396.000 Nutzer die Seiten. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2005 stieg diese Zahl um fast 60 Prozent auf 631.000.

    Der Internetauftritt des BfR ist unter http://www.bfr.bund.de zu finden. Wenn Sie tagesaktuell per E-Mail über Presseinformationen, Stellungnahmen oder andere Veröffentlichungen des BfR informiert werden möchten, können sie sich über den Button "Mail-Abo" in eine Mailingliste eintragen. Weitere Informationen zu BIK finden sie im Internet unter http://www.bik-online.info.

    ende bfr-p


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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