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09.11.2005 16:06

Frankenberg begrüsst Einigung zur Föderalismusreform

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg hat die im Rahmen der Berliner Koalitionsverhandlungen erzielte Einigung der Arbeitsgruppe zur Föderalismusreform in wichtigen Fragen der Hochschulpolitik begrüßt. "Die staatlichen Aufgaben werden auf sinnvolle Weise neu verteilt. Dies lässt Bund und Ländern jeweils mehr Spielraum für die Setzung eigener Schwerpunkte und fördert damit den Wettbewerb", erklärte Frankenberg am 9. November in Stuttgart. Gleichzeitig zeigte sich der Minister befremdet über die heftigen Angriffe der scheidenden Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn auf die Verhandlungsergebnisse. Mit Nachdruck trat Frankenberg der Behauptung entgegen, dass der Bund künftig bei allen wichtigen Projekten wie der Energie- und Medizinforschung oder der Bio- und Nanotechnologie sich zuvor mit den Bundesländern abstimmen müsse. "Das war bisher nicht so, und das wird auch künftig nicht so sein. Die Bundesministerin irrlichtert in einem verbalen Amoklauf und will mit ersichtlich unzutreffenden Schreckensszenarien die Stärkung der Länder im Bildungsbereich verunglimpfen", kommentierte der Minister die Äußerungen von Bulmahn.

    Nach gegenwärtig geltendem Recht können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammen wirken. Trotz der Existenz dieser Gemeinschaftsaufgabe hat schon bisher niemand in Frage gestellt, dass der Bund außerhalb solcher Vereinbarungen in zentralen Forschungsbereichen Forschungsförderung ohne Abstimmung mit den Bundesländern betreiben kann. "Hieran ändert sich durch die geplante Änderung der Artikel 91a und 91b nichts", stellte Frankenberg klar. Auch die geplante neue Bund-Länder-Zuständigkeit für die Förderung von Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung an Hochschulen sowie Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten in Art. 91 b ändere daran nichts, so der Minister weiter. Diese Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben in Art. 91 b lasse die bisher von niemandem bestrittene Bundeskompetenz zur Forschungsförderung durch den Bund völlig unberührt. "Das Schreckensszenario von Frau Bulmahn entbehrt insoweit jeder realen Grundlage", so Frankenberg.

    Nach den Beratungen der Arbeitsgruppe sollen künftig die Länder weitgehend allein für die Bildungspolitik zuständig sein: Nur noch beim Hochschulzugang und bei den Hochschulabschlüssen wird es künftig bundesrechtliche Vorgaben geben. "Eine isolierte Kompetenz des Bundes zur Regelung der Qualitätssicherung konnte dagegen abgewendet werden, was ich nachhaltig unterstütze", sagte Frankenberg."

    Konsequent sei auch die Regelung, dass die Länder künftig ein uneingeschränktes Recht zur Abweichung von diesem Bundesrecht erhalten. "Im Bereich des Hochschulrechts kann der Bund nun - mit Ausnahme des allgemeinen Dienstrechts - keine gesetzgeberischen Vorgaben mehr durchsetzen, wenn dies die Länder anders regeln wollen", betonte Frankenberg.

    Positiv bewertete Frankenberg auch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Bildungsplanung und Hochschulbau. Die Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen werde über die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung fortgeführt. Positiv sei des weiteren, dass die Forschungsförderung als Gemeinschaftsaufgabe bestehen bleibe, da so die Freiräume der Forschungseinrichtungen erhalten bleiben.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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