FH Niederrhein verabschiedete Grundsätze bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Forschung soll "sauber" bleiben
Die Fachhochschule Niederrhein möchte die an ihr betriebene Forschung und Entwicklung und den Umgang mit deren Ergebnissen "sauber" halten. Der Senat verabschiedete deshalb kürzlich "Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten". Forschungs-Prorektor Prof. Dr. Wolfgang Sieber: "Wissenschaftlichen Betrug hat es bei uns noch nicht gegeben, und wir möchten, dass er weiterhin nicht vorkommt". Zudem verlangen grosse Wissenschaftsorganisationen wie etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft solche Richtlinien, bevor sie Fördermittel vergeben.
Das Erfinden und Verfälschen von Forschungsdaten zählt ebenso zum wissenschaftlichen Fehlverhalten wie beispielsweise Plagiate und Ideendiebstahl sowie die Sabotage von Forschungstätigkeit. Wer von solchen Fällen Kenntnis erhält, hat künftig umgehend die Senatskommission für Forschung und Entwicklung zu informieren. Bei einem begründeten Verdacht wird vom Senat eine Untersuchungskommission eingesetzt. Bestätigt sich das Fehlverhalten, leitet sie ihren Bericht mit einer Empfehlung über das weitere Vorgehen an das Rektorat weiter. Die möglichen Folgen für die Betroffenen ergeben sich aus dem Arbeits- und Dienstrecht. Möglich ist auch die Einleitung akademischer, zivilrechtlicher oder sogar strafrechtlicher Verfahren.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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