Äußerungen des Landesrechnungshofes zu Studienbeiträgen
HANNOVER. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach der Landesrechnungshof (LRH) das Modell der Landesregierung zur Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen gerügt habe. "Studienbeiträge schaffen Leistungsanreize und fördern den Wettbewerb zwischen den Hochschulen", so Stratmann. "Zudem verzichten wir im Gegensatz zu den Forderungen des Landesrechnungshofes nicht darauf, unser Studienbeitragsmodell sozial zu gestalten."
Der Landesrechnungshof hatte laut Zeitungsberichten gefordert, aus Wettbewerbsgründen unterschiedliche Beiträge zuzulassen. Dagegen sieht das Studienbeitragsmodell der Landesregierung in Niedersachsen einheitlich 500 Euro pro Semester vor. "Nur so können wir Studienbeiträge rechtssicher einführen", erklärte Stratmann. Einen Zusammenhang zwischen variierenden Beitragsgrößen und dadurch entstehenden Leistungsanreizen sehe der Minister nicht. "Wer Studienbeiträge zahlt, sieht sehr genau hin, wo welche Leistung für das Geld geboten wird." Schon dies schaffe den notwendigen Wettbewerb der Hochschulen um ihre Studierenden.
Die Niedersächsische Landesregierung hatte im Oktober einen Zukunftsvertrag mit den Hochschulen des Landes geschlossen. Gerade dieser Vertrag enthalte durch Einführung der leistungsorientierten Mittelvergabe diverse Leistungsanreize. Diese würden durch Zielvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und jeder niedersächsischen Universität und Fachhochschule konkretisiert, so Stratmann: "Eine Beitragshöhe, die sich an der Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Hochschule orientiert, ist eine unrealistische Forderung." Es sei nicht möglich, wie vom Landesrechnungshof gefordert, den Wert etwa eines Jurastudiums an einem Hochschulstandort mit einem anderen zu vergleichen und den Studienbeitrag entsprechend zu variieren. Dass der Landesrechnungshof bislang keine konkreten Vorschläge zur Umsetzung der eigenen Forderung unterbreiten konnte, unterstreiche die fehlende Praktikabilität. "Dennoch werden sich allein durch die Einführung des einheitlichen Studienbeitrags an unterschiedlichen Standorten unterschiedliche Qualitäten und Hochschulprofile herausbilden. Studienbeiträge sind "Drittmittel für die Lehre", da eben nicht das Land sondern die Studierenden die Mittel aufbringen, die gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität der Lehre verwendet werden dürfen.
Minister Stratmann wies zudem Forderungen des Landesrechnungshofes zurück, auf soziale Komponenten bei der Einführungen von Studienbeiträgen zu verzichten. "Wer studiert und gleichzeitig Kinder betreut oder nahe Familienangehörige pflegt, verdient die besondere Unterstützung des Staates", so Stratmann. "Diese werden wir leisten, denn alles andere wäre unsozial."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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