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08.12.2005 12:26

Pressemitteilung des Universitätsrats: Minister Schreier: Zukünftiger Universitätshaushalt mindestens auf dem gegenwärtigen Niveau - Universitätsrat: Zusage ist wichtige Voraussetzung für die Erhebung von Studienbeiträgen als zusätzliche Mittel der Universität

Saar - Uni - Presseteam Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Minister Schreier hat gegenüber Universitätsrat und Universität zugesagt, alles in seiner Macht stehende zu tun, dass der für die Jahre 2007 bis 2010 auszuhandelnde Globalhaushalt der Universität mindestens die heutige Höhe behält und die zu erwartenden Studienbeiträge zum Verbleib an der Universität zusätzlich hinzu kommen. Diese Zusage gelte auch, so Minister Schreier, wenn es wegen der Erhebung von Studienbeiträgen zu einem Rückgang der Studierendenzahlen kommen sollte.

    Für den Universitätsrat war diese Zusage eine Voraussetzung, der Erhebung von Studienbeiträgen grundsätzlich zuzustimmen, wie sie die Universität mit ihrer Vorlage "Grundzüge eines Modells für die Erhebung und Verwendung von Studiengebühren an der Universität des Saarlandes" erarbeitet hat. Den Dank an das Präsidium und die Arbeitsgruppe für die Vorlage verband der Universitätsrat auf seiner Sitzung vom 5. Dezember mit dem Bedauern, dass das Kabinett der Saarländischen Landesregierung davon abgesehen hat, mit der Universität vor dem Beschluss zur Einführung von Studienbeiträgen Absprachen über Vorgehen und Modalitäten zu treffen. Als nächsten Schritt hat der Universitätsrat das Präsidium gebeten, über die Erhebung von Studienbeiträgen mit dem Land Einvernehmen zu suchen. Dabei soll sich das auszuarbeitende Regelwerk inhaltlich auf das vorgelegte Grundkonzept der Universität stützen und gemäß dem Universitätsgesetz umgesetzt werden, wonach die Universität mit Zustimmung des Universitätsrats Studiengebühren erheben kann.

    Das Konzept der Universität sieht im Kern für alle Studierenden, die sich zum Sommersemester 2005 oder danach eingeschrieben haben, im Regelfall einen Gebührensatz von 300 Euro pro Semester vor. Ein erhöhter Satz von 500 Euro pro Semester soll für Studiengänge gelten, bei denen die in Frage kommenden Maßnahmen zur Steigerung der Qualität von Lehre und Ausbildung mit deutlich über dem Normalmaß liegenden erwartbaren Kosten verbunden sind. Ferner hält das Arbeitspapier fest, dass durch flankierende Maßnahmen Beiträge in sozialverträglicher Weise erhoben werden und dass die zusätzlichen Einnahmen ausschließlich der Verbesserung von Lehre und Ausbildung zugute kommen müssen.

    Das Konzept "Grundzüge eines Modells für die Erhebung und Verwendung von Studiengebühren an der Universität des Saarlandes" ist abrufbar unter: http://www.uni-saarland.de/de/aktuelles/

    Als Ansprechpartner des Universitätsrats vor Ort steht Ihnen Wendelin von Boch-Galhau zur Verfügung:
    Tel.: 06864/81 16 01


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-saarland.de/de/aktuelles/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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