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09.12.2005 12:26

Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung

Charlotte Brückner-Ihl Presse, Kommunikation und Marketing
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Umweltrechtliches Praktikerseminar am 15. Dezember 2005

    Die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und insbesondere der EU-Feinstaubrichtlinie an die deutschen Umweltbehörden sind das Thema im Umweltrechtlichen Praktikerseminar der Justus-Liebig-Universität Gießen am Donnerstag, 15. Dezember 2005, zu dem Rechtsanwalt Dr. Ulrich Ellinghaus von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie LLP vortragen wird.

    Das für die Öffentlichkeit überraschende Inkrafttreten der Regelungen zur Senkung der Feinstaubbelastung am 1. Januar 2005 wurde bald zu einem kontrovers diskutierten Thema, als schon im März dieses Jahres in den ersten deutschen Städten das Limit von 35 Tagen mit Grenzwertüberschreitungen erreicht war. Eine erste Klagewelle von Bürgern gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden behördlichen Maßnahmen begann sofort zu rollen.

    Zur Einhaltung der ambitionierten Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrahmen- und der Feinstaubrichtlinie dient vor allem die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Großstädten und Ballungsgebieten, wobei neben Straßenverkehrsoptimierung unter anderen auch Maßnahmen an Kraftwerken vorgesehen werden. Dr. Ellinghaus wird sich sowohl mit der Frage beschäftigen, welche Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung behördlicherseits gegenüber Emittenten wie Kraftwerksbetreibern oder Kfz-Führern angeordnet werden können als auch mit der Reichweite des Rechtsschutzes für von Feinstaubemissionen betroffene Bürger.

    Dr. Ulrich Ellinghaus ist Partner im Frankfurter Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie LLP. Er berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zu Fragen des nationalen und internationalen öffentlichen Rechts, mit Praxisschwerpunkten in den Bereichen Umwelt-, Telekommunikations- und Produktsicherheitsrecht. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

    Der öffentliche Vortrag beginnt um 18.15 Uhr in Hörsaal 021 des gemeinsamen Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs 01 - Rechtswissenschaft und des Fachbereichs 02 - Wirtschaftswissenschaften in der Licher Straße 68. Dem Vortrag wird eine Diskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Lange folgen.

    Das Umweltrechtliche Praktikerseminar wird am 19. Januar 2006 fortgesetzt mit einem Vortrag von Prof. Dr. Joachim Wolf, Bochum: "Grenzen der Zielverbindlichkeit gemeinschaftsrechtlicher Umwelt-Richtlinien - Untersuchung am Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie".

    Kontakt:
    Prof. Dr. Klaus Lange
    Fachbereich 01 - Rechtswissenschaft
    Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre
    Hein-Heckroth-Straße 5
    35390 Gießen
    Telefon:0641/99-21180/1
    Fax: 0641/99-21189
    E-Mail: klaus.lange@recht.uni-giessen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-giessen.de/gifu - aktuelle Informationen zur Veranstaltungsreihe und zum Gießener Forschungsschwerpunkt Umweltrecht


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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