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14.12.2005 14:47

Kräutertees unbedingt mit kochendem Wasser aufgießen (BfR-Presseinformation Nr. 37/2005)

Dr. Irene Lukassowitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    BfR - Pressedienst
    Bundesinstitut für Risikobewertung
    Thielallee 88 - 92, D - 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

    37/2005, 14. Dezember 2005

    Kräutertees unbedingt mit kochendem Wasser aufgießen

    Heißwasserspender für die Kräuterteezubereitung ungeeignet

    Heiße Getränke wie Tees und Aufgüsse mit Kräutern und Früchten sind in der kalten Jahreszeit sehr beliebt. Bei ihrer Zubereitung sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einige Regeln zu befolgen: Kräutertees sollten unbedingt mit sprudelnd kochendem Wasser aufgegossen werden. Außerdem sollten sie mindestens fünf Minuten ziehen. Nur bei ausreichender Temperatur und Dauer ist gewährleistet, dass die in seltenen Fällen vorhandenen Keime in den Kräutermischungen mit Sicherheit abgetötet werden.

    Um bestimmte Inhaltsstoffe und Geschmacksnoten zu erhalten, werden Tees mit Wasser unterschiedlicher Temperatur aufgegossen. Aufgüsse aus Kräutern und Früchten, die streng genommen als teeähnliche Getränke bezeichnet werden müssen, sollten aus hygienischen Gründen immer mit kochendem Wasser zubereitet werden. Außerdem sollten sie mindestens fünf Minuten ziehen. Entsprechende Empfehlungen vom Hersteller sind in der Regel auch auf den Verpackungen zu finden - diese sollten in jedem Fall befolgt werden.

    Der Grund: In manchen Fällen können sich Keime wie Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze in den pflanzlichen Produkten befinden. Vereinzelt kann es sich dabei auch um krankheitserregende Bakterien wie Salmonellen handeln. Nur durch ein ausreichendes Erhitzen können solche Keime mit Sicherheit abgetötet werden. Verbraucher sollten Kräutertees deshalb auf keinen Fall nur mit warmem Wasser zubereiten. In besonders ungünstigen Fällen könnten keimbelastete Kräutertees bei falscher Zubereitung gerade für Säuglinge, kleine Kinder und Kranke zu einem großen Gesundheitsrisiko werden. Die Empfehlungen gelten grundsätzlich sowohl für lose Mischungen als auch für Teebeutel.

    Aufgegossener Kräutertee sollte nicht über mehrere Stunden stehen gelassen werden. Denn mit dem kochenden Wasser werden zwar Keime wirksam abgetötet, möglicherweise ebenfalls enthaltene Sporen können diese Prozedur hingegen überstehen. Diese widerstandsfähigeren Formen der Keime können im warmen Wasser auskeimen.

    Das Wasser aus Heißwasserspendern ist nach Ansicht des BfR nicht für die Zubereitung von Kräuter- oder Früchtetees geeignet. Dieses Wasser hat in der Regel nur eine Temperatur zwischen 80° und 85°C. Damit können potenziell enthaltene Keime nicht mit Sicherheit abgetötet werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage http://www.bfr.bund.de unter dem Menüpunkt Lebensmittel/Lebensmittelsicherheit.

    ende bfr-p


    Weitere Informationen:

    http://www.bfr.bund.de/cm/208/temperierte_heisswasserspender_fuer_kraeuterteeauf... Stellungnahme


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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