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30.12.2005 15:10

Bericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundes und der Laender liegt vor

Jochen Heimberg Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Gute Zusammenarbeit zwischen BVL und Bundeslaendern beim Jahresbericht 2004 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms

    In konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Behoerden des Bundes und der Laender ist es gelungen, ein gemeinsames Programm fuer die Kontrollen im Pflanzenschutz zu erarbeiten. 2004 wurden die Kontrollen von den zustaendigen Laenderbehoerden erstmals auf der Grundlage dieses Programms durchgefuehrt und die Ergebnisse vom Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Basis der Laendermeldungen im Jahresbericht 2004 zusammengefuehrt. Im Berichtsjahr 2004 wurden von den Laenderbehoerden in Deutschland rund 3.400 Handelseinrichtungen und 3.800 landwirtschaftliche Betriebe auf die Einhaltung der Pflanzenschutzmittelvorschriften kontrolliert.

    Bei Kontrollen des Handels wurden 27 Prozent der ueberprueften Betriebe beanstandet, weil Pflanzenschutzmittel angeboten wurden, deren Zulassung abgelaufen war oder die falsch gekennzeichnet waren. Ausserdem hatten rund 23 Prozent der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmaessig angezeigt. Rund vier Prozent des Verkaufspersonals konnte die Sachkunde nicht nachweisen bzw. kam der Pflicht zur Beratung von Kunden nicht nach. Bei sieben Prozent der kontrollierten Betriebe konnten sich die Kunden entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bei den Pflanzenschutzmitteln selbst bedienen.

    Mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln legt das BVL fest, fuer welche Zwecke und bei welchen Pflanzen ein Mittel angewendet werden darf, gibt Sicherheitshinweise und kann Auflagen und Bestimmungen zur Anwendung, zum Beispiel zum Schutz von Bienen oder Gewaessern, erteilen. Bei rund sechs Prozent der kontrollierten Betriebe wurden diese Auflagen und Bestimmungen nicht eingehalten. Bei rund einem Prozent der kontrollierten Betriebe wurde gegen die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verstossen. In den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus konnten rund zwei Prozent der ueberprueften Anwender von Pflanzenschutzmitteln keinen gueltigen Sachkundenachweis erbringen.

    Ein Teil der Anwender und des Handels wurde auf Grund von Anzeigen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten kontrolliert. Bei diesen anlassbezogenen Kontrollen wurden vielfach Verstoesse festgestellt. So wurde man bei diesen anlassbezogenen Kontrollen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in rund 50 Prozent der Faelle fuendig. Die Routineueberpruefungen fuehrten 2004 in rund vier Prozent der Faelle zur Aufdeckung von Verstoessen gegen das Pflanzenschutzrecht.

    Auf Straßen, Wegraendern, Hof- und Betriebsflaechen und anderen nicht land- oder forstwirtschaftlich bzw. gaertnerisch genutzten Flächen duerfen Pflanzenschutzmittel nur mit behoerdlicher Genehmigung angewendet werden. Bei Kontrollen auf Grund von Anzeigen, Hinweisen oder Verdachtsmomenten wurde in 19 Prozent der Faelle festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung oder in anderer Weise vorschriftswidrig angewendet worden waren.

    Durch die gute Zusammenarbeit zwischen BVL und den Bundeslaendern wurden die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Kontrollen im Pflanzenschutz durch das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wesentlich verbessert und sollen kuenftig weiter optimiert werden.

    HINTERGRUNDINFORMATIONEN

    Fuer Kontrollen im Pflanzenschutz sind die Bundeslaender zustaendig. Die Behoerden nehmen die Kontrollen vor und ahnden, wenn noetig, Verstoesse als Ordnungswidrigkeiten. Vor zwei Jahren haben die Bundeslaender unter der Geschaeftsfuehrung des BVL eine gemeinsame Expertengruppe gebildet, die die Aufgabe hat, einheitliche Grundlagen fuer die Durchfuehrung der Kontrollen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe legt jaehrlich Kontrollschwerpunkte fest und stimmt die Kontrollplaene der Bundeslaender ab. Damit soll die Ueberwachung der Pflanzenschutzmittelhandels und der Pflanzenschutzmittelanwendung effizienter und schlagkraeftiger werden. Im Jahr 2004 erfolgten die Kontrollen der Bundeslaender erstmals einheitlich im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.

    In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das BVL zustaendig. Neben eigenen Pruefungen zur Zusammensetzung eines Mittels wertet das BVL dazu die Bewertungsberichte der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Umweltbundesamtes aus, bevor es die ggf. erforderlichen Nebenbestimmungen festlegt und ueber die Zulassung entscheidet. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln unter anderem belegen, dass das beantragte Mittel wirksam ist und bei vorschriftsmaessiger Anwendung die Gesundheit von Mensch und Tier keinen Schaden nimmt. Darueber hinaus darf das Mittel keine schaedlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben und keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, besonders auf den Naturhaushalt. Bei unerwarteten, nachteiligen Auswirkungen kann das BVL auch bereits erteilte Zulassungen aendern oder widerrufen.


    Weitere Informationen:

    http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_492018/DE/04__Pflanzenschutzmittel/05__Kontrol... - Den Jahresbericht finden Sie online unter www.bvl.bund.de > Pflanzenschutzmittel > Sicherheit und Kontrollen > Pflanzenschutz-Kontrollprogramm"


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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