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28.09.1999 18:51

Heidelberger Kritik an Novelle des Universitätsgesetzes hält an

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Baden-württembergisches Kabinett stimmte dem Entwurf zu: Neues Gesetz ist beschlossene Sache - Universität Heidelberg hält ihre Bedenken aufrecht - Zentrale Punkte widersprechen dem akademischen Selbstverständnis

    Baden-Württembergs neues Universitätsgesetz ist beschlossene Sache: Das Kabinett unter Ministerpräsident Erwin Teufel stimmte dem Gesetzentwurf zur Hochschulreform Mitte September einstimmig zu. Mit der Novelle, die im Herbst in den Landtag eingebracht und im Januar 2000 in Kraft treten soll, wird nach den Worten von Wissenschaftsminister Klaus von Trotha die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gesteigert. Die Hochschulen würden "als weltweit gefragtes Markenzeichen des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg" gestärkt, sagte der Minister gegenüber den Medien. Derweil bleibt die Universität Heidelberg bei ihrer ablehnenden Haltung. Gegenüber Landtagsabgeordneten legte Rektor Prof. Dr. Jürgen Siebke die Bedenken dar, vor allem gegen den Vertreter des Ministeriums im Hochschulrat, gegen Dekanefindung und Amtszeit des Dekans, die geplante Amtszeit des Rektors und die starre Fakultätsgröße.

    In einem wesentlichen Heidelberger Kritikpunkt führten Verhandlungen zwischen Landesrektorenkonferenz (LRK) und Wissenschaftsminister Mitte Juli zu einem Konsens: Alle sechs externen Mitglieder des Hochschulrates sollen nun - entgegen den ursprünglichen Absichten - im Einvernehmen von Ministerium und Universität benannt werden. Bei den Konsensgesprächen im Juli wurden zudem die Aufgaben des Hochschulrats erweitert, das fachliche Weisungsrecht des Hochschulrats gegenüber dem Rektorat zurückgenommen, die staatlichen Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte reduziert, die Teilnahme eines Ministeriumsvertreters im Hochschulrat den Hochschulen freigestellt und den Universitäten zugestanden, das neue Organ "Universitätsrat" zu nennen. Diese beiden letzten Entgegenkommen mußte der Wissenschaftsminister später aufgrund von Einsprüchen der CDU-Fraktion wieder zurücknehmen.

    Die Universität Heidelberg bleibt auch nach dem Beschluss des Kabinetts bei ihrer Kritik in zentralen Punkten. Wie Rektor Siebke wiederholt darlegte, widerspricht die Wahl des Dekans auf Vorschlag des Rektors dem akademischen Selbstverständnis der Universität Heidelberg, die die jetzige Regelung "550 Jahre lang erfolgreich praktiziert hat". Die geplante lange Amtszeit von Rektor und Dekanen macht es aus Heidelberger Sicht kaum möglich, aktive Wissenschaftler der eigenen Universität für diese Ämter zu gewinnen.

    Rückfragen bitte an:
    Dr. Michael Schwarz
    Pressesprecher der Universität Heidelberg
    Tel. 06221 542310, Fax 542317
    michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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