Der Bericht analysiert die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Bereich Bildung, Betreuung und Erziehung und betrachtet vor diesem Hintergrund alle daran beteiligten Instanzen. Er betont, dass es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern gibt. Diese muss gemeinsam von Eltern, von der Politik und den Handelnden in den Institutionen der Betreuung, Erziehung und Bildung wahrgenommen werden.
Seit Anfang der 1960-er Jahre ist gesetzlich verankert, dass die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Lage junger Menschen sowie über die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vorlegt. Seit 1965 sind bis dato insgesamt zwölf Kinder- und Jugendberichte erstellt worden. Die Themenschwerpunkte der einzelnen Berichte sind unter der Rubrik "Links" nachzulesen.
Im Fokus des aktuellen 12. Kinder- und Jugendberichts steht der Bereich Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Analyseergebnisse wurden von der siebenköpfigen Sachverständigenkommission in einer Reihe von Empfehlungen zusammengefasst. Ein stärkeres Zusammenwirken aller beteiligten Akteure soll zum Ziele haben, das Kind als Persönlichkeit in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist Aufgabe aller Institutionen, sich darauf einzustellen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Beispiel durch Betreuungsangebote für unter Dreijährige, den Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen, eine altersmäßig frühere Einschulung und systematische Förderung der Kinder aller Altersgruppen unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Eine Übersicht über die weiteren Empfehlungen bietet die Rubrik "Auf einen Blick". Hier findet sich auch eine Zusammenfassung des insgesamt 434 Seiten umfassenden Berichts. Sie wurde von Dr. Jürgen Barthelmes erstellt, einem Mitglied der DJI-Arbeitsgruppe, die den 12. Kinder- und Jugendbericht geschäftsführend betreut hat. Mehr über Dr. Jürgen Barthelmes erfahren Sie in unserer Rubrik "Menschen im Profil".
Der Vorsitzende der Sachverständigenkommission DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach hält einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom zweiten Lebensjahr an sowie eine generelle Gebührenfreiheit für die Kindertagesbetreuung von 2010 an für finanzierbar. Im "Interview" stellt er sich weiteren Fragen. Er plädiert unter anderem für eine frühere und bessere Vorbereitung auf die Elternschaft. Neben der Stärkung der Elternkompetenzen und dem qualifizierten Ausbau der Betreuungsangebote geht es um eine intensivere Kooperation von Schule und außerschulischen Akteuren. Denn Schule kann sich nicht nur auf die Wissensvermittlung allein beziehen. Genauso wenig wie Erziehung nur Sache des Elternhauses, und Betreuung nur Aufgabe der Jugendarbeit, Sozialarbeit oder des Horts sein kann.
Diese längst überfällige Thematisierung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhangs von Erziehung, Betreuung und Bildung durch den Bericht begrüßt auch Prof. Dr. Rainer Treptow. Im "Blick von außen" betont er, wie wichtig die Überwindung eines zu eng gefassten Bildungsbegriffs für die zukünftige Entwicklung ist. Außerdem hält er es für besonders wünschenswert, neben der sozialpädagogischen Fachöffentlichkeit vor allem Lehrerinnen und Lehrer mit dem erweiterten Bildungsverständnis vertraut zu machen.
Abschließend stellen wir unter "Literatur" vier Publikationen mit Expertisen vor, die von namhaften WissenschaftlerInnen für den 12. Kinder- und Jugendbericht erstellt wurden.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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