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20.01.2006 19:08

WR / DFG - Erste Entscheidungen in der Exzellenzinitiative

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Gemeinsame Kommission befindet über mehr als 300 Antragsskizzen

    Die Gemeinsame Kommission, zusammengesetzt aus den Mitgliedern der Fachkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Strategiekommission des Wissenschaftsrates, hat in ihrer heutigen Sitzung die Entscheidungen in der ersten Stufe des Antragsverfahrens im Programm Exzellenzinitiative getroffen.

    Danach werden insgesamt 36 Universitäten zur Einreichung von Vollanträgen in der zweiten Stufe aufgefordert. Die Universitäten in alphabetischer Reihenfolge; in Klammern die Zahl der Skizzen, für die die jeweilige Universität zur Antragstellung aufgefordert wird:

    Förderlinie Graduiertenschulen:

    RWTH Aachen (4),
    Freie Universität Berlin (1),
    Humboldt-Universität Berlin (1),
    Technische Universität Berlin (1),
    Universität Bielefeld (2),
    Ruhr-Universität Bochum (1),
    Universität Bonn (2),
    Technische Universität Braunschweig (1),
    Universität Bremen (2),
    Technische Universität Dresden (1),
    Universität Erlangen-Nürnberg (1),
    Universität Frankfurt/Main (2),
    Universität Freiburg (2),
    Universität Gießen (1),
    Universität Göttingen (1),
    Medizinische Hochschule Hannover (1),
    Universität Hannover (1),
    Universität Heidelberg (1),
    Universität Hohenheim (1),
    Universität Karlsruhe (TH) (1),
    Universität zu Köln (1),
    Universität Mainz (1),
    Universität Mannheim (1),
    Universität München (2),
    Technische Universität München (2),
    Universität Stuttgart (1),
    Universität Tübingen (1),
    Universität Ulm (1),
    Universität Würzburg (1).

    Insgesamt 39


    Förderlinie Exzellenzcluster:

    RWTH Aachen (2),
    Freie Universität Berlin (1),
    Humboldt-Universität Berlin (2),
    Technische Universität Berlin (2),
    Universität Bonn (1),
    Universität Bremen (1),
    Universität Darmstadt (2),
    Technische Universität Dresden (1),
    Universität Erlangen-Nürnberg (1),
    Universität Frankfurt/Main (1),
    Universität Freiburg (1),
    Universität Gießen (1),
    Universität Göttingen (2),
    Universität Hamburg (2),
    Medizinische Hochschule Hannover (2),
    Universität Heidelberg (1),
    Universität Karlsruhe (TH) (1),
    Universität Kiel (2),
    Universität zu Köln (1),
    Universität Konstanz (1),
    Universität Leipzig (1),
    Universität Marburg (1),
    Universität München (4),
    Technische Universität München (3),
    Universität Oldenburg (1),
    Universität Stuttgart (1),
    Universität Tübingen (1),
    Universität Würzburg (1).

    Insgesamt 41

    Förderlinie Zukunftskonzepte:

    RWTH Aachen,
    Freie Universität Berlin,
    Universität Bremen,
    Universität Freiburg,
    Universität Heidelberg,
    Universität Karlsruhe (TH),
    Universität München,
    Technische Universität München,
    Universität Tübingen,
    Universität Würzburg.

    Insgesamt 10


    Die regionale Verteilung: Es gibt vier Antragsteller für Zukunftskonzepte in Baden-Württemberg, drei in Bayern und je eines in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Berlin.

    In der ersten Ausschreibungsrunde waren insgesamt 319 Antragsskizzen von 74 Universitäten eingereicht worden. Sie verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Förderlinien:

    - 157 Antragsskizzen für die Förderlinie Exzellenzcluster,

    - 135 Antragsskizzen für die Förderlinie Graduiertenschulen und

    - 27 Antragsskizzen für die Förderlinie Zukunftskonzepte.

    Die Begutachtung der knapp 300 Antragsskizzen in den beiden ersten Förderlinien wurde von 20 international besetzten Gutachtergruppen der DFG vorgenommen. Sie erfolgte nach den Kriterien der wissenschaftlichen Qualität, des interdisziplinären Ansatzes, der internationalen Sichtbarkeit sowie der Integration von regionalen Forschungskapazitäten, zum Beispiel außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

    Nach den Entscheidungen in der ersten Auswahlrunde lässt sich in etwa folgende Fächerverteilung in den Förderlinien Graduiertenschulen und Exzellenzcluster feststellen: Die Skizzen für die Graduiertenschulen weisen eine starke interdisziplinäre Verflechtung auf, einige bringen mehrere Fakultäten zusammen. Im Endeffekt zeigt sich, dass die großen Bereiche Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften und kurz danach die Ingenieurwissenschaften gleichermaßen vertreten sind. Entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Fachgebiete verschieben sich die Gewichte bei den ebenfalls hoch interdisziplinären Exzellenzclustern. Ein gutes Drittel lässt sich der medizinischen und lebenswissenschaftlichen Forschung zuordnen, je ein Viertel den Natur- und Ingenieurwissenschaften. In mehreren dieser Anträge sind auch die Geistes- und Sozialwissenschaften vertreten, sodass ihre Beteiligung über die zunächst sichtbaren gut 10 Prozent hinausgeht.

    Die Entscheidung über die Auswahl der Antragsteller in der dritten Förderlinie beruht auf einem komplexen Prozess, in dem die Kriterien der Ausschreibung geprüft wurden. Neben der Analyse der Skizzen, der Forschungsleistungen der Universität, ihrer Entwicklung in den letzten Jahren wurden auch Quergruppen für Vergleiche gebildet und die Expertise der Peers genutzt.

    Die Universitäten, die die erste Auswahlhürde genommen haben, werden gebeten, bis zum 20. April 2006 die ausformulierten Anträge einzureichen, über die nach weiteren Begutachtungen im Sommer des Jahres am 13. Oktober im Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative entschieden wird. Dann wird feststehen, welche Graduiertenschulen - etwa 20 -, welche Exzellenzcluster - etwa 15 - und welche Zukunftskonzepte der Universitäten ab November 2006 für fünf Jahre gefördert werden können.

    Die zweite Auswahlrunde im Programm Exzellenzinitiative beginnt ebenfalls im April 2006 und wird im Oktober 2007 beendet sein. Die Ausbaustufe des Programms sieht die Förderung von etwa 40 Graduiertenschulen mit durchschnittlich je einer Million Euro pro Jahr, 30 Exzellenzclustern mit einer Förderung von durchschnittlich je 6,5 Millionen Euro pro Jahr sowie einer noch offenen Zahl von Zukunftskonzepten vor. Insgesamt ist das Programm auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt und hat ein Volumen von 1,9 Milliarden Euro.

    Mit der Exzellenzinitiative ist auch der Einstieg in die so genannte Vollkostenfinanzierung der Forschung verbunden, das heißt, dass zu jedem bewilligten Projekt 20 Prozent der Bewilligungssumme hinzukommen, aus denen indirekte Kosten der Forschung wie Gerätebeschaffung, Raummiete etc. finanziert werden können.

    DFG und Wissenschaftsrat gehen davon aus, dass dieses Programm entscheidend dazu beitragen wird, die Differenzierung der deutschen Hochschullandschaft nach Qualitätsgesichtspunkten voranzubringen und damit die internationale Sichtbarkeit deutscher Universitäten deutlich zu erhöhen.


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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