Mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts sowohl in materiell-strafrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht befasst sich ein neues Lehrbuch, das Klaus Laubenthal und Helmut Baier vom Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Uni Würzburg verfasst haben.
Die Autoren behandeln darin die historische Entwicklung des Jugendstrafrechts, die Ursachen für die Delinquenz junger Menschen, die Voraussetzungen der Ahndung von Fehlverhalten, die Sanktionsmöglichkeiten und die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens sowie Vollstreckung und Vollzug. Sie beziehen die neueste Rechtsprechung mit ein und erläutern die wesentlichen Problembereiche, wobei sie besonders die verfassungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigen.
Die Fähigkeit, von der Gesellschaft vorgegebene Regeln zu beachten, ist nicht angeboren. Jeder Mensch durchläuft einen Sozialisationsprozess, in dem er die Befolgung gesetzlicher Vorgaben verinnerlichen soll. Deshalb hat der Staat bei der Reaktion auf Normbrüche junger Menschen deren Entwicklungszustand zu beachten. Während Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, gilt Anderes für Jugendliche und Heranwachsende.
Hier hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, ein Sonderstrafrecht zu schaffen. Dieses eröffnet Reaktions- und Einwirkungsmöglichkeiten, die an den Sozialisationsbedürfnissen der Täter orientiert sind: Es steht ein weit gefächerter Sanktionenkatalog zur Verfügung, der mit dem des Erwachsenenstrafrechts nicht identisch ist. So bleibt zum Beispiel die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur als "Ultima Ratio" statthaft. Die spezielle Zielsetzung des Jugendkriminalrechts wirkt sich auch auf die Gestaltung des Jugendstrafverfahrens aus, das in zahlreichen Punkten von einem allgemeinen Strafprozess abweicht.
Klaus Laubenthal und Helmut Baier: "Jugendstrafrecht", Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg u. a. 2006, XVIII + 389 Seiten, 22,95 Euro, ISBN 3-540-25690-3.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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